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Friseurbesuch künftig nur mit Ausweis, Maske und Test

Friseur dürfen ab Montag wieder öffnen
Friseur dürfen ab Montag wieder öffnen ©APA
Friseure, Kosmetikerinnen, Fußpfleger, Masseurinnen und andere sogenannte "körpernahe Dienstleister" dürfen am Montag nach wochenlangem Lockdown wieder aufmachen.

Der Besuch wird allerdings alles andere als normal. Den neuen Schnitt oder die Maniküre bekommt nur, wer einen negativen Coronatest vorweisen kann, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Zur Identifizierung muss ein Ausweis hergezeigt werden. Die FFP2-Maske muss dennoch aufbleiben. Selbsttests gelten nicht.

Antigen- oder PCR-Test

"Ob es ein Antigen- oder PCR-Test ist, ist egal. Wichtig ist, dass er von einem Fachpersonal kommt", erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Mittwoch auf APA-Anfrage. Selbsttests, die man im Wohnzimmer macht, seien nicht vorgesehen, weil hier nicht garantiert werden könne, dass sie korrekt durchgeführt werden, hieß es.

"Als Nachweis dient das negative Testergebnis, das eindeutig der Person zuordenbar ist (z.B. ärztliches Zeugnis, Laborbefund, behördliches Testergebnis einer Teststraße, Testbestätigung einer Apotheke)", informiert das Ministerium auf seiner Website. Friseure und andere Dienstleister müssen künftig auch kontrollieren, ob es sich beim Kunden um den Getesteten handelt, das bedeutet, Kunden müssen sich ausweisen können.

Friseure wollen nicht zu Polizisten gemacht werden

Wolfgang Eder, Bundesinnungsmeister der Friseure, berichtete von einem "Aufschrei" in seiner Branche. Es sei schwer, wenn Friseure jetzt zu Polizisten gemacht würden, sagte er am Dienstag in Journal-Beiträgen des ORF. Auf der anderen Seite seien die Betriebe auch froh, endlich wieder aufsperren zu dürfen.

Doris Schneider, Innungsmeisterin der Friseure in der Steiermark, hält den verpflichtenden Test vor einem Friseurbesuch für "nicht praktikabel". "In manchen Regionen, vor allem solche, die weit weg sind von Teststationen, ist das möglicherweise der Todesstoß für Friseure. Seit Bekanntwerden der Regel hagelt es Terminabsagen", wird Schneider am Mittwoch in der "Kronen Zeitung" zitiert.

Sorgen um Testmöglichkeiten

Auch Eder räumte im APA-Gespräch Sorgen um zeitgerechte Testmöglichkeiten ein. "Das größte Problem wird sein, ob die Menschen sich zeitgerecht testen können, weil die Teststraßen überbucht sind. Und was ist mit einer älteren Dame, die sich nirgends anmelden kann?", so Eder. Gerade unter älteren Kundinnen gebe es viele, die sonst wöchentlich zum Waschen und Föhnen zum Friseur gehen. "Die sind ganz schlecht dran, wenn sie sich dann immer testen lassen müssen. Die denken sich vielleicht: 'Das tu' ich mir nicht an'", räumte Eder ein. Tests, die nicht gratis gemacht werden können, würden den Friseurbesuch zudem verteuern. In den Apotheken kostet der Antigen-Schnelltest im Schnitt 25 bis 30 Euro.

Eder fordert daher eine rasche Anerkennung von Selbsttests, die die Friseure auch direkt vor Ort anbieten könnten. "Dann wäre eine große Hemmschwelle weg", sagte der Branchenvertreter.

Vorarlberger Friseure "sehr froh"

„Wir sind sehr froh, dass wir wieder öffnen und somit endlich wieder für unsere Kundschaft da sein können. Die Auflagen dafür sind zwar sehr streng, aber machbar“, sagt Günther Plaickner, Innungsmeister der Friseure. „Durch die negativen Eintrittstests sehen wir uns nun mit der Umsetzung einer zusätzlichen Sicherheitsmaßnahme konfrontiert“, führt Günter Katzian, Innungsmeister der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, aus.

„Damit diese Maßnahme Früchte tragen kann und diese auch durchführbar ist, müssen flächendeckende Testmöglichkeiten zur Verfügung stehen – und zwar unkompliziert und ohne Mehrkosten für die Betriebe“, erklärt Plaickner.

Unter 10-Jährige ausgenommen

Ausgenommen von den Tests sind übrigens Kinder unter zehn Jahren sowie Personen, die in den vergangenen sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert waren und mittlerweile genesen sind. Als Nachweis gilt eine ärztliche Bestätigung oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper. Will jemand keine personenbezogenen Daten preisgeben, könne er sich testen lassen, sagte der Datenschutzrechtsexperte der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Knyrim Trieb, Gerald Trieb, dazu laut "Standard" (Mittwochausgabe).

Ein bisschen Öffnung:

(APA)

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