(Neue/Seff Dünser)
Angeklagt wegen versuchter Vergewaltigung und sexueller Belästigung, wurde der von Manuel Dietrich verteidigte 22-Jährige gestern am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger ist nicht rechtskräftig. Die Richter waren nicht überzeugt davon, dass der subsidiären Schutz in Österreich genießende Afghane die ihm vorgeworfenen Taten tatsächlich begangen hat.
Flucht über Balkon. In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Feldkirch wurde dem unbescholtenen Angeklagten vorgeworfen, er habe im Vorjahr in einem Flüchtlingsheim im Bezirk Bludenz sein Zimmer versperrt und zu einem afghanischen Landsmann gesagt, der angebotene Tee sei nicht gratis gewesen, er solle nun mit ihm schlafen. Das mutmaßliche Opfer sei dann mit einem gewagten Sprung über den Balkon geflüchtet.
Zudem wurde dem 22-jährigen Afghanen in der Anklage zur Last gelegt, er habe danach bei acht verschiedenen Vorfällen dem jungen Flüchtling mit der Hand an den Po gefasst und ihn so sexuell belästigt.
Auffällig war aber, so Richter Mitteregger in seiner Urteilsbegründung, dass das mutmaßliche Opfer seine Vorwürfe erst erhoben hat, als es unter Verdacht stand, im November 2017 den Angeklagten bei einer Schlägerei verletzt zu haben. Dabei habe der Belastungszeuge noch dazu unterschiedliche Angaben zum Zeitpunkt der behaupteten versuchten Vergewaltigung gemacht. Zuerst habe der Zeuge gesagt, der Vorfall liege bereits sechs Monate zurück, dann habe er zu Protokoll gegeben, es sei erst vor zwei Wochen geschehen.
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