Mit einem Damenstrumpf maskiert betrat der Montafoner im Sommer 2009 die Raiffeisenbank in Vandans. Zuerst forderte er Geld, dann suchte er unverrichteter Dinge das Weite. Gestern wurde der 45-jährige Angeklagte vom Vorwurf des versuchten Raubes freigesprochen. Der Schöffensenat folgte der Argumentation des Verteidigers Martin Mennel. Die Bankangestellte eine frühere Nachbarin des Angeklagten stand gerade mit einem Kunden am Bankomaten, als der 45-Jährige plötzlich Geld her forderte und mit einem Nylonsack wedelte. Waffe hatte er keine, auch die Hände versteckte er nicht. Eine gefährliche Drohung sei damit nicht gegeben, so die Ansicht des Gerichts. Weiters ging der Schöffensenat (Vorsitz: Richter Peter Mück) von einem freiwilligen Rücktritt vom Versuch aus, da nicht mit eindeutiger Sicherheit gesagt werden kann, ob der Angeklagte die Äußerung eines Bankkunden (So geht´s nicht) überhaupt gehört hat.
Psychiatrisches Gutachten
Auch das psychiatrische Gutachten sprach für den Angeklagten. Demnach war der 45-Jährige zum Tatzeitpunkt nicht dispositionsfähig. Die langjährige Alkoholabhängigkeit habe unter anderem zu einer Veränderung seiner Persönlichkeit geführt. Ihm sei zwar klar gewesen, dass er ein Unrecht begehe, habe aber nicht nach dieser Einsicht handeln können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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