von Seff Dünser/Neue
Von den Hauptvorwürfen der Vergewaltigung und Nötigung wurde der von Manfred Keller verteidigte Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Schuldig gesprochen wurde der Lehrling aus Bregenz nur wegen gefährlicher Drohung. Dafür wurde der mit einer Vorstrafe belastete 18-Jährige zu einer Geldstrafe von 480 Euro (120 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Richard Gschwenter ist nicht rechtskräftig: Angeklagter und Staatsanwältin nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hat der damals 17 Jahre alte Bregenzer in einer Nacht im August 2018 einer Jugendlichen damit gedroht, ihr intimes Geheimnis zu verraten. So hat er sie laut Anklageschrift in der Wohnung seiner Eltern drei Mal zum Sex gezwungen. Aus Angst vor dem Verrat ihres Geheimnisses soll sich das Mädchen nicht gegen die sexuellen Handlungen gewehrt haben. Nach dem durchgeführten Beweisverfahren war den Richtern aber für einen Schuldspruch wegen Vergewaltigung die Suppe zu dünn.
Die
Verurteilung wegen gefährlicher Drohung erfolgte, weil der Angeklagte
nach den gerichtlichen Feststellungen im November 2018 im Internet einem
anderen Opfer mit Schlägen gedroht hatte.
Aus einem ungewöhnlichen
Grund musste die erste Verhandlung in der vergangenen Woche vertagt
werden. Denn die DVD mit den gerichtlichen Aussagen des mutmaßlichen
Opfers vor dem Prozess war unvollständig. Trotzdem liege damit kein
Nichtigkeitsgrund vor, meinte Richter Gschwenter. Denn es liege nach der
Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes im Ermessen der Richter,
derartige Videos vorzuspielen. Demnach genüge auch das Verlesen der
schriftlichen Angaben.
Verfahrenshelfer Keller beantragte mit Erfolg einen Freispruch von der angeklagten Vergewaltigung. Denn es sei zwischen den beiden Jugendlichen einvernehmlich zu den sexuellen Handlungen gekommen. Darauf deute auch hin, dass das Mädchen gesagt habe, sie sei schuld. Sie habe ihren Freund betrogen. Bei dem Freund handelt es sich um einen vorbestraften Tschetschenen. Der 16-Jährige wachte in der Tatnacht in der Wohnung des Angeklagten aus dem Schlaf auf und erwischte seine Freundin und den Angeklagten im Schlafzimmer beim Sex.
(NEUE)
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