Das Oberlandesgericht entsprach damit dem Antrag der Verteidigung. Die deutsche Bundesanwaltschaft hatte den 31-jährigen Marokkaner als Logistik-Helfer der Hamburger El-Kaida-Terrorzelle bezeichnet und wegen Mitgliedschaft in einer teroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen 15 Jahre Haft gefordert.
Schwierige Beweislage
Ein Hauptproblem in dem sechs Monate dauernden Prozess war die Beschaffung zentraler Zeugenaussagen. Der Kern der Hamburger Zelle um den Todespiloten Mohammed Atta starb bei den Anschlägen in den USA. Der als Helfer bereits verurteilte Mounir El Motassadeq schwieg. Der mutmaßliche Anschlagsplaner Ramzi Binalshibh befindet sich in US-Gewahrsam und durfte nicht aussagen. Auch die vom Hamburger Gericht beantragte Einsicht in die Verhörprotokolle wurde verweigert.
Kurz vor Weihnachten übermittelte das deutsche Bundeskriminalamt dem Gericht dann allerdings doch eine mutmaßliche Binalshibh-Aussage. Darin erklärte der namentlich nicht genannte Zeuge, Mzoudi sei nicht in die Vorbereitung der Anschläge eingebunden gewesen. Der Hamburger Richter entließ Mzoudi daraufhin aus der Untersuchungshaft.
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