Das Gericht folgte damit wie erwartet der Staatsanwaltschaft, die einen Freispruch für den 36-Jährigen gefordert hatte. Ausschlaggebend waren zwei psychologische Gutachten, welche die Aussagen des mutmaßlichen Opfers massiv in Zweifel zogen.
Der frühere ProSieben-Moderator und ein Freund hatten Katharina B. und eine Freundin im August 2002 in einer Bar in Frankfurt kennen gelernt. Danach wollten sie zusammen mit dem Auto zu einer anderen Bar fahren. Sie hielten schließlich auf einer Mainbrücke, wo es zwischen Türck und der 29-Jährigen zum Oralsex kam. Nach Ansicht des Gerichts war aber nicht nachzuweisen, ob Katharina B. mit Gewalt dazu gezwungen wurde. Sie hatte ausgesagt, Türck habe sie gewürgt und mit seinem Kopf gegen das Brückengeländer gestoßen. Ein psychologischer Gutachter hielt es für möglich, dass die 29-Jährige das tatsächliche Geschehen umgedeutet habe.
Die Vorsitzende Richterin verteidigte bei der Urteilsverkündung die Eröffnung des Verfahrens gegen Türck. Die Kammer habe einen hinreichenden Tatverdacht gesehen, sagte Stock. Es hätten gewichtige Indizien für eine Eröffnung des Verfahrens gesprochen. Sie begründete dies unter anderem damit, dass bei Katharina B. keine Motivation für falsche Angaben erkennbar gewesen sei. So habe sie nicht beabsichtigt, den Angeklagten zu beschädigen. Die junge Frau hatte nach der angeblichen Tat keine Anzeige erstattet, sondern sich einem Freund am Telefon anvertraut. Dieses Gespräch hörte allerdings die Polizei mit, weil die Drogenfahnder hinter dem Mann her waren. Besonders die Verteidigung hatte kritisiert, dass es zu dem Prozess gekommen war.
Die Anwälte Türcks zeigten sich erfreut über den Freispruch für ihren Mandanten. Sie seien glücklich, sagte seine Verteidigerin Susanne Wagner. Ihr Kollege Rüdiger Weidhaas betonte allerdings zugleich, dass es in diesem Verfahren nur Verlierer gebe. Türck selbst äußerte sich zunächst nicht öffentlich zu dem Urteil und seiner Zukunft. Sein früherer Sender ProSieben hatte ihm bereits nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft eine mögliche Wiederanstellung in Aussicht gestellt.
Richterin Stock kritisierte in ihrer Urteilsbegründung auch massiv, wie teilweise über den Prozess in den Medien berichtet wurde. Türck sei von manchen bereits vor dem Verfahren verurteilt worden. Auch für Katharina B., die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftrat und an jedem Verhandlungstag im Gerichtssaal war, sei der Prozess schlimm gewesen.
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