Das Urteil ist somit rechtskräftig. Bawart war im November 2009 wegen des Vorwurfs, eine Bausache verschleppt und damit einen Parteikollegen der Weiler Volkspartei begünstigt zu haben, vor Gericht gestanden. Das Landesgericht hatte die Gemeindechefin vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft war allerdings nicht mit diesem Urteil einverstanden und hatte Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht. Die Richter des OGH wiesen diese Beschwerde jetzt ab. Damit bleibt es beim Urteil des Landesgerichts: Bawart hat zwar Befugnis- aber keinen Amtsmissbrauch begangen.
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