Einsendeschluss ist Donnerstag, 30. April 2009.
Der Preis ist mit 8.000 Euro dotiert, die der Preisträgerin bzw. dem Preisträger in Anerkennung bisheriger Leistungen und zur unmittelbaren Förderung des weiteren künstlerischen Schaffens zuerkannt werden. Bewerben können sich Personen, die seit Jahren mit der Musiktradition und der aktuellen musikalischen Entwicklung in Österreich in engem Zusammenhang stehen. Das eingereichte Werk muss innerhalb der letzten fünf Jahre entstanden sein.
Einreichungen bitte an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung VI/2, Concordiaplatz 2, 1014 Wien. Für nähere Informationen: Telefon 01/53120-6828, -6821 oder -6822, im Internet auf www.bmukk.gv.at.
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