Von Christiane Eckert
Verleumdung ist ein streng bestraftes Delikt, bis zu fünf Jahre Haft stehen darauf, wenn man jemanden wissentlich fälschlich einer Straftat bezichtigt. Ob das bei der angeklagten 34-jährigen Frau der Fall war, muss noch geklärt werden, denn beides ist möglich. Ein Missverständnis, unter Umständen noch begünstigt durch Sprachbarrieren. Oder aber auch eine Retourkutsche für ihren Mann, der wieder einmal von Scheidung und einer Freundin sprach.
Dubioser Karton
Der Mann hätte ihr gegenüber angedeutet, dass in der Schachtel ein Kilo Kokain sei. „Ich sprach von einem Geschenk für meine Freundin“, kontert er hingegen. Dass er immer wieder mit Drogen in Verbindung gebracht wird, ist Fakt, Kokain konnte die Polizei in der Wohnung allerdings keines finden. Die Angeklagte hatte im Sommer den Notruf gewählt und gemeldet, ihr Mann verwahre in der gemeinsamen Wohnung ein Kilo Kokain. Beim nächsten Durchgang im März soll das Verfahren nach weiteren Zeugeneinvernahmen mit Urteil abgeschlossen werden.
(Red.)
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