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Frau nach Vernachlässigung von Mutter verurteilt

Unter unglaublichen Umständen lebten eine 40-jährige Akademikerin und ihre betagte Mutter in einer 117 Quadratmeter-Wohnung in der Wiener Innenstadt. Bis zu eineinhalb Meter hohe Müllberge türmten sich, das Schlafzimmer und die Toilette waren unbenützbar. Weil sie sich nicht um die nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmte Mutter kümmerte, wurde die Frau zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt.

Die 40-Jährige, die Zeit ihres Lebens bei ihren Eltern gelebt hatte, dürfte irgendwann vor der offenbar dominanten Mutter kapituliert haben. Ein Gerichtspsychiater bescheinigte der 40-Jährigen eine Persönlichkeitsstörung und ein von Unreife gekennzeichnetes Abhängigkeitsverhältnis gegenüber der Mutter, die im Jänner 2009 im 82. Lebensjahr starb.

Die Mutter nächtigte im Vorzimmer auf Sitzauflagen für Gartenmöbel. Dort fanden sie die Ärzte und Sanitäter, als die 40-Jährige die Tote meldete. Auf den ersten Blick war zu sehen, dass sich niemand mehr um die Frau kümmerte, die sich schon jahrelang nicht mehr ohne fremde Hilfe bewegen konnte. Liegegeschwüre und offene Wunden, aus denen Würmer und Maden krochen, waren festzustellen. Bei der Obduktion stellte sich als Todesursache Sepsis infolge der unbehandelt gebliebenen Geschwüre heraus. Bei ihrem Ableben wog die 150 Zentimeter große Frau 35 Kilogramm.

Ihre Mutter habe ihr verboten, sich um medizinische Hilfe umzuschauen, rechtfertigte sich die Angeklagte: “Sie wollte nie einen Arzt haben. Ich hab’ mich gefragt, was ich tun könnte. Aber ich bin auf nichts gekommen. Ich hab’ bis zuletzt nicht geglaubt, dass sie sterben wird”, sagte die Angeklagte.

“Es ist sehr erschreckend, wenn man zuschaut, wie jemand stirbt”, meinte die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Die Angeklagte nahm die Strafe an. Die Staatsanwältin behielt sich Rechtsmittel vor, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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