Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy habe von Paris eine detaillierte Auskunft über das geplante Gesetz verlangt, aber bisher hätten die französischen Behörden nicht geantwortet, sagte der Sprecher des Kommissars, Oliver Drewes, am Dienstag in Brüssel.
Die Kommission bezweifle, ob das Gesetz mit dem in der EU geltenden Prinzip des freien Kapitalverkehrs vereinbar sei und befürchte, dass die Maßnahmen ausländische Unternehmen diskriminieren würden, sagte der Sprecher. Sollte Frankreich weiter nicht antworten, wäre es aus Sicht der Kommission logisch, die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens einzuleiten. Die Antwort ist fällig. Keine Antwort ist natürlich auch eine Antwort.
Nach Angaben des französischen Finanzministers Thierry Breton will die Regierung heimischen Unternehmen erlauben, Aktienbezugsrechte zur Abwehr derartiger Übernahmen auszugeben. Bei unerwünschten Kaufversuchen könnte dieses Instrument den Firmen die Möglichkeit geben, bestimmte Aktionäre zu bevorzugen. Ende des Vorjahres hat die Regierung einen Beschluss erlassen, der die Übernahme bedeutender Anteile an französischen Unternehmen aus elf Branchen unter den Vorbehalt einer Zustimmung der Behörden stellt. Anlass für das Gesetzesprojekt waren Spekulationen über eine mögliche Übernahme des französischen Nahrungsmittelherstellers Danone durch den US-Konzern PepsiCo.
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