Rechtsanwalt Clemens Pichler sieht in der Kommunikation der SNB eine rechtswidrige Täuschung der Anleger. “Der Vorwurf an die Schweizer Nationalbank ist nicht, dass der Mindestkurs aufgehoben worden ist, sondern dass eben bewusst Falschinformationen verbreitet wurden” – und selbige hätten dann österreichischen Häuslbauern, aber auch Gemeinden und Ländern erheblich geschadet.
Drei von Pichlers Mandanten haben als Privatpersonen Klage gegen die SNB eingebracht. Ein Kläger aus Wien hat bereits ein Versäumnisurteil zu seinen Gunsten erwirkt. Die Schadenssumme beträgt 13.000 Euro. Die SNB hat Berufung eingelegt. Die Notenbank gab keine Stellungnahme zum laufenden Verfahren ab. (red/APA)
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