Frage des Tages zu ministeriellen Weisungen

Noch ist der umstrittene Weisenrat, mit dem das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft reformiert werden soll, nicht beschlossen, schon überrascht VP-Ressortchef Wolfgang Brandstetter mit einem neuen Vorstoß: In all jenen Fällen, bei denen die Staatsanwaltschaft mittels Weisung ein Verfahren einstellen muss, soll eine weitere Kontrollinstanz diese Weisung überprüfen. Warum? “Wenn es aufgrund einer Weisung zu einer Anklage kommt, hat der Betroffene die Möglichkeit, durch einen Einspruch eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Wenn es jedoch zu einer Einstellung des Verfahrens kommt, ist diese Möglichkeit oftmals nicht gegeben”, begründet Brandstetter im Gespräch mit den VN.
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