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FPÖ Wien fordert Waffenverbotszonen an Hotspots

Am Praterstern wäre für die FPÖ Wien eine Waffenverbotszone denkbar.
Am Praterstern wäre für die FPÖ Wien eine Waffenverbotszone denkbar. ©APA (Sujet)
Für mehr Sicherheit will die FPÖ Wien nun Waffenverbotszonen in der Stadt einrichten. Beispielsweise könnte ein solches Verbot am Praterstern, Handelskai oder an Bahnhöfen gelten.

Die ab 1. Dezember geltende Waffenverbotszone in Innsbruck könnte auch auf andere Gebiete ausgeweitet werden. Im Auftrag von Innenminister Herbert Kickl sollen die neun Landespolizeidirektionen mögliche öffentliche Orte für temporäre Verbotszonen prüfen und gegebenenfalls einrichten, hieß es in einer Aussendung am Montag.”Die Möglichkeit Waffenverbotszonen vorzusehen, wie in der letzten Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes am 15.8.2018 beschlossen, ist ein wesentlicher Beitrag zum Schutz für die Bevölkerung”, sagte Kickl. Polizisten ist in diesen Bereichen gestattet, die Kleidung sowie mitgeführte Fahrzeuge und Behältnisse von Personen zu durchsuchen, wenn aufgrund “konkreter Anhaltspunkte der dringende Verdacht besteht, dass der Verordnung zuwidergehandelt wird”.

FPÖ: Waffenverbotszonen auch in Wien gefordert

Anlässlich des Vorstoßes von Kickl, fordert Johann Gudenus solche Zonen nun auch für Wien. Konkret werden dabei in einer Aussendung der Praterstern, die Gumpendorfer Straße, der Handelskai sowie die städtischen Bahnhöfe als Beispiele genannt.

“Es ist an der Zeit zu handeln und die österreichische Bevölkerung so gut es geht zu schützen. Solche Taten kann man nie ausschließen, aber man kann und muss alles Mögliche unternehmen, um die Gefahren zu minimieren. Daher ist auch Wien gefordert, solche Waffenverbotszonen umzusetzen”, so Gudenus.

Verbot umfasst nicht nur Waffen

Das Verbot beschränkt sich dabei nicht bloß auf Waffen, sondern auch auf Gegenstände, die geeignet sind und “den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben”, wie beispielsweise Taschenmesser. Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder aufgrund einer waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich führen.

(APA/Red)

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