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FPÖ klagt Republik Österreich wegen Bundespräsidentenwahl auf Schadenersatz

Die FPÖ will ihre Kosten für den 2. Wahlgang einklagen.
Die FPÖ will ihre Kosten für den 2. Wahlgang einklagen. ©APA/HANS KLAUS TECHT
3,4 Millionen Euro Schadenersatz fordert die FPÖ von der Republik Österreich. Das seien die Kosten, die durch die Wiederholung der Stichwahl des Bundespräsidenten entstanden sind.

Die FPÖ kann offenbar nicht mit der Bundespräsidentenwahl 2016, in der ihr Kandidat Norbert Hofer unterlag, abschließen. Sie klagt nun die Republik auf 3,4 Millionen Euro Schadenersatz, berichtete die “Kronen Zeitung” am Montag. Sie wollen jene Kosten, die ihnen durch die Wiederholung der Stichwahl entstanden sind, zurückhaben. Zu dieser kam es, weil die Blauen die Stichwahl erfolgreich angefochten haben.

Unregelmäßigkeiten bei den Wahlbehörden

Der Wahlkampf zur Bundespräsidentenwahl dauerte fast ein Jahr. Der erste Wahlgang erfolgte im April, im Mai kam es dann zur Stichwahl zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen, die der frühere Grünen-Chef ganz knapp gewann. Die FPÖ brachte die Stichwahl damals wegen Unregelmäßigkeiten seitens der Wahlbehörden vor den Verfassungsgerichtshof, was die Wiederholung der Stichwahl im Dezember zur Folge hatte.

Jetzt klagen ausgerechnet die Freiheitlichen die Republik auf Schadenersatz. Sie wollen jene Kosten ersetzt bekommen, die ihnen durch die Wiederholung der Stichwahl entstanden sind. “Es gibt eine Amtshaftungsklage, weil die Organe der Republik aus unserer Sicht versagt haben”, bestätigt FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker die Klage gegenüber der “Krone”. Hafenecker sieht die Republik in der Verantwortung, weil Unregelmäßigkeiten seitens der Behörden die Wiederholung der Stichwahl erst notwendig gemacht haben.

FPÖ will sich selbst entlasten

“Die Republik zu klagen ist nie eine angenehme Sache, das ist uns vollkommen bewusst”, räumt der FPÖ-General ein. Nichtsdestotrotz sei diese notwendig, “damit wir die zusätzlichen Kosten, die durch den zusätzlichen Wahlgang entstanden sind, refundiert bekommen”, sagt Hafenecker. Er argumentiert die Klage auf APA-Anfrage damit, dass sich die FPÖ sonst dem Vorwurf der Untreue aussetzten könnte, da es sich bei den Wahlkampfmittel um öffentliches Geld handle. Man sei als Partei in der Finanzgebarung rechtlichen Regeln unterworfen, so Hafenecker. Um sich selbst zu entlasten, habe der Parteivorstand den Beschluss gefasst, zu klagen.

SPÖ sieht blaue “Schamlosigkeit”

Die Klage der FPÖ gegen die Republik auf 3,4 Millionen Euro Schadenersatz wegen der Bundespräsidentenwahl stößt bei der SPÖ auf scharfe Kritik. “Es ist eine Schamlosigkeit, in Zeiten von Kürzungen der Mindestsicherung und anderem Sozialabbau, juristische Schritte zu setzen, um die Parteikassen aufzufetten”, sagte Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda der APA am Montag.”Die FPÖ lässt jedweden Anstand vermissen.”

Interessant sei zudem, wer in dieser Causa wen klage. “Klagt der ehemalige FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl den nunmehrigen Innenminister Kickl oder der unterlegene Kandidat und jetzige Verkehrsminister Norbert Hofer den Innenminister? Oder klagen Kickls Nachfolger den früheren Innenminister und nunmehrigen Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka (ÖVP)”, fragte Drozda.

Fakt sei jedenfalls, “dass jede Klage und jedes Urteil von Steuergeldern bezahlt wird. Sicherer Profiteur ist der Parteianwalt Dieter Böhmdorfer, der für seine juristischen Dienste mit dem Geld der Steuerzahler bezahlt wird”, so Drozda.

Für NEOS moralisch nicht tragbar

Ohne jegliches Verständnis reagiert NEOS-Generalsekretär Nick Donig auf die Schadenersatzforderung der FPÖ zur Bundespräsidentenwahl. Dieser Vorgang sei zwar vielleicht rechtlich gedeckt, jedoch nicht redlich, so Donig in einer Aussendung. “Nicht alles, was rechtlich zu argumentieren ist, ist politisch und moralisch tragbar.”

(APA/red)

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