Von Jörg Stadler (NEUE am Sonntag)
Die FPÖ klagt die Republik – wie berichtet – auf Schadenersatz. Dabei geht um jene Kosten, die den Freiheitlichen durch die von ihnen selbst angestrebte Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl entstanden sind. 3,4 Millionen Euro will die Partei vom Staat zurück. Die Causa wirft Fragen auf – etwa, ob sich die Republik an jenen Beisitzern und Behördenvertreter, die die Wahlwiederholung durch ihr Fehlverhalten verursacht haben, schadlos halten kann? Die NEUE hat den Vorarlberger Verfassungs- und Verwaltungsjuristen Peter Bußjäger um seine Einschätzung gebeten.
Ist die FPÖ überhaupt dazu legitimiert, Klage einzureichen. Schließlich hat nicht die Partei kandidiert, sondern Einzelkandidat Norbert Hofer.
Nach Meinung Bußjägers ist diese „zentrale Frage“ zu bejahen. Das Argument, dass die FPÖ nicht wahlkämpfen hätte müssen, geht für Bußjäger „an der Realität vorbei“. Hinter den Präsidentschaftskandidaten stünden nun einmal Parteien. Über den moralischen Aspekt und die Höhe des Schadens könne man diskutieren. Letzteres hätten sowieso die Gerichte festzustellen.
Wird die FPÖ Erfolg mit der Klage haben?
Bußjäger schätzt die „Chancen auf einen Erfolg als „realistisch“ ein. Denn: Der Bund haftet für seine Organe, wenn durch schuldhaftes, rechtswidriges Handeln ein Schaden entsteht. Hier reicht auch eine leichte Fahrlässigkeit. Dass die Vorgänge, die zur Wahlwiederholung geführt haben, rechtswidrig waren, steht bereits außer Frage. Aber auch die Schuldhaftigkeit werdee zu bejahen sein – zumindest bei den rechtskundigen Organen.
Was genau muss die FPÖ im Rechtsstreit beweisen?
Die klagende FPÖ wird laut Bußjäger beweisen müssen, wie hoch die zusätzlichen Aufwendungen waren und ob diese tatsächlich notwendig waren. Das rechtswidrige und schuldhafte Verhalten wird wie gesagt eher einfach festzustellen sein.
Am Landesgericht Klagenfurt gab es zur aufgehobenen Wahl bereits einen Prozess. Im Strafverfahren gegen Verantwortliche in Villach, unter ihnen der Villacher Bürgermeister Günter Albel (SPÖ), hatte es keine Privatbeteiligten gegeben – weder die Republik noch die FPÖ. Villach ist einer jener Bezirke, in denen es zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. Die FPÖ hatte sich im Verfahren, das auch eigene Wahlbeisitzer betraf, mit ihren Ansprüchen zunächst angeschlossen, diese aber kurz vor Prozessbeginn kommentarlos zurückgezogen.
FP-Generalsekretär Christian Hafenecker argumentiert die Klage damit, dass sich die FPÖ sonst dem Vorwurf der Untreue aussetzten könnte, da es sich bei den Wahlkampfmitteln um öffentliches Geld handle. Ein berechtigtes Argument?
Rein rechtlich, ja. Denn auch in jedem Unternehmen ist der Vorstand dem Wohlergehen der Firma verpflichtet. Hafenecker ziehe dieses Argument aber nur heran, um sich zu exkulpieren, vermutet Bußjäger.
>>Lesen Sie den ganzen Bericht in der NEUE am Sonntag.<<
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