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FPÖ brachte Beschwerde bei KommAustria ein

Abwerzger und FP Tirol sehen Verletzung des Objektivitätsgebots
Abwerzger und FP Tirol sehen Verletzung des Objektivitätsgebots ©APA
Die FPÖ Tirol und deren Spitzenkandidat für die Landtagswahl, Markus Abwerzger, haben wegen des Berichtes in der ORF-Sendung "Tirol heute" vom Freitagabend - wie angekündigt - Beschwerde gegen den ORF bei der KommAustria eingelegt.
Aufregung um Abwerzger
FPÖ im Clinch mit dem ORF

Die Beschwerdeführer beantragen in dem anwaltlichen Schreiben (das der APA vorliegt) festzustellen, dass der ORF das Objektivitätsgebot verletzt habe.

Die Beschwerde von Abwerzger und der Tiroler FPÖ (die beide als Beschwerdeführer auftreten) sieht zwei Vorgaben des ORF-Gesetzes verletzt: Erstens das im Gesetz (§ 4 Abs 5 Z 1) verankerte Gebot, bei der Gestaltung seiner Sendungen und Angebote für eine “objektive Auswahl und Vermittlung von Informationen in Form von Nachrichten und Reportagen einschließlich der Berichterstattung über die Tätigkeit der gesetzgebenden Organe und gegebenenfalls der Übertragung ihrer Verhandlungen” zu sorgen.

FPÖ ortet Verstoß gegen ORF-Gesetz

Darüber hinaus orten die Beschwerdeführer auch einen Verstoß gegen § 10 Abs 5 des ORF-Gesetzes. Demnach hat die Information “umfassend, unabhängig, unparteilich und objektiv” zu sein. “Alle Nachrichten und Berichte sind sorgfältig auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen, Nachricht und Kommentar deutlich voneinander zu trennen”, heißt es dort.

Der kritisierte TV-Beitrag zeigte Abwerzger bei einem Wahlkampftermin in Tirol. Die Aufnahmen bei einem Gespräch mit einem Bürger suggerierten, der FP-Spitzenkandidat hätte widerspruchslos antisemitisches Gedankengut des Mannes zur Kenntnis genommen. Abwerzger bestritt dies, und eine schließlich vom ORF nachgereichte modifizierte Version bestätigt auch, dass Abwerzger dem Mann sehr wohl widersprochen hatte.

Aussagen von Abwerzger angeblich herausgeschnitten

In der Beschwerde verweisen Abwerzger und die FPÖ Tirol darauf, dass die Reaktionen von Abwerzger wie auch jene des Tiroler FP-Klubobmanns Rudolf Federspiel auf die Aussagen des Mannes im TV-Beitrag herausgeschnitten wurden. “Die Zuseher erhielten daher den falschen Eindruck, dass der Beschwerdeführer Mag. Markus Abwerzger zu diesen Aussagen nichts erwidert und daher stillschweigend zugestimmt hätte”, heißt es in dem Schreiben.

Auch wird in dem Brief an die KommAustria betont, dass die Sendung zu einem “Aufschrei in vielen Medien des Landes” geführt habe. “(…) in den Sozialen Medien wurden die Beschwerdeführer ganz offen als Antisemiten, Rassisten und Wiederbetätiger im Sinne des VG (Verbotsgesetzes, Anm.) verunglimpft.” Der “dadurch eingetretene Schaden” für Abwerzger und die Tiroler FPÖ – “insbesondere im Hinblick auf die kommende Landtagswahl”, sei “nicht abzusehen”.

FPÖ sieht sich “unmittelbar geschädigt”

Auch sehen sich Abwerzger wie auch die Tiroler Landespartei durch die Berichterstattung “unmittelbar geschädigt”. Die “Manipulation” in dem Beitrag würden den Tatbestand der Üblen Nachrede sowie die Tatbestände der Ehrenbeleidigung und der Kreditschädigung verwirklichen. Denn Abwerzger sei dadurch vorgeworfen worden, er hätte zu den geschilderten antisemitischen Aussagen nichts erwidert und daher stillschweigend zugestimmt.

Generalsekretär Harald Vilimsky erklärte in einem Statement gegenüber der APA zu der nun eingebrachten Beschwerde, seine Partei werde es sich “auch künftig nicht gefallen lassen, wie der ORF gegen die FPÖ agitiert. Dieser aktuelle Fall ist nur die Spitze des Eisbergs. Kaum ein Tag vergeht, ohne dass das ORF-Gesetz verletzt wird, so wird das Attribut der Objektivität im öffentlich-rechtlichen Rundfunk permanent ad absurdum geführt.”

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