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FPÖ Bezirksparteiobmann LAbg. Pepi Brunner: „Schließung des Montafoner Bezirksgerichtes wäre finanzieller Schildbürgerstreich! Umzug nach Bludenz würde erhebliche Mehrkosten bedeuten!“

©FPÖ

Erwarte mir wie verfassungsrechtlich möglich ein „NEIN“
von Landeshauptmann Wallner !

Bregenz, am 10. März 2012 (FPV): Als finanziellen Schildbürgerstreich bezeichnet der Bludenzer FPÖ Bezirksparteiobmann LAbg. Pepi Brunner die von der SP/VP- Bundesregierung geplante Schließung des Montafoner Bezirksgerichtes in Schruns.
Wenn man weiß, dass der Bund die Mieten für das Bezirksgericht bereits bis in das Jahr 2080 voraus bezahlt hat und auch keinerlei Rückforderungen gestellt werden können, muss hier vom finanzpolitischen „Wiener Wahnsinn“ gesprochen werden! Derzeit begleicht der Bund bzw. die Justiz lediglich die Betriebskosten. Die Instandhaltungskosten – übrigens wurde das Gebäude in den 80er-Jahren generalsaniert – werden vom Stand Montafon getragen.

Brunner wörtlich: „Das Bezirksgericht in Schruns ist ein wichtiger und unverzichtbarer zentraler Punkt der ländlichen Infrastruktur im Montafon, welcher von der Bevölkerung sehr geschätzt wird. Über 10 Bedienstete bearbeiten fast 10.000!! Akten bzw. Fälle pro Jahr! Es ist kein Geheimnis, dass das Personal beim Bezirksgericht Bludenz hoffnungslos überlastet ist und keine zusätzlichen Arbeiten übernehmen kann. Ein Zusperren des derzeitigen Bezirksgerichtes würde bedeuten, dass in der Stadt Bludenz auf Kosten der Steuerzahler unnötige und teure Räumlichkeiten erworben bzw. angemietet werden müssten. Das jetzt schon vorhandene Parkplatzproblem in Bludenz würde sich dadurch massiv verschärfen. Für das jetzt in Schruns beschäftigte Personal würden lästige Verkehrswege und zusätzlicher Zeitaufwand anfallen. Also ich sehe nur Nachteile über Nachteile!“

Sämtliche Bürgermeister des Standes und die Bevölkerung des Montafons sprechen sich, ebenso wie die ortsansässige Anwaltschaft, klar gegen eine Schließung aus. Finanziell wäre dies alles wie erwähnt ein Schildbürgerstreich 1. Klasse! Bekanntlich MUSS die Landesregierung einer etwaigen Schließung zustimmen. Deshalb muss Landeshauptmann Wallner, basierend auf der verfassungsrechtlichen Vorgabe, so wie auch bereits sein Vorgänger im Jahre 2001, jetzt endlich ein klares NEIN deponieren. „JEIN“ gibt es bei solchen Fragen nicht Herr Landeshauptmann, so der Freiheitliche Bezirksparteiobmann LAbg. Pepi Brunner abschließend!

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