FP-Chef Heinz-Christian Strache, der die Wahlanfechtung beim Verfassungsgerichtshof eingebracht hat, beklagt sich darin darüber, “mit welcher offensichtlichen Antipathie die Moderatorin Ingrid Thurnher Herrn Ing. Norbert Hofer konfrontierte”. Auch “ZiB 2”-Moderator Armin Wolf habe Hofer “verbal und unsachlich attackiert”. Konkurrent Alexander Van der Bellen sei dagegen besser behandelt worden.
Kern der Anfechtung sind allerdings die bereits bekannten Vorwürfe über angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Wahlkartenauszählung durch 94 der 117 Bezirkswahlbehörden. So sollen Briefwahlkarten zu früh in nichtige und auszuzählende sortiert und Stimmkuverts in falscher Farbe als gültig gewertet worden. In sieben Bezirken hätten nicht zuständige Personen ausgezählt, in elf seien die Stimmkuverts vor der Auszählung geöffnet worden. Zudem sei eine Stimme mit einem traurigen Smiley im Kreis Van der Bellens als Stimme für den Grünen gewertet worden, obwohl das aus Sicht der FPÖ als Meinungsäußerung gegen ihn zu werten gewesen wäre.
Ob die vorgebrachten Punkte stichhaltig sind, muss der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Eine (allenfalls auch teilweise) Aufhebung der Wahl kann es nur geben, wenn die Höchstrichter zur Auffassung kommen, dass die Wahl bei korrekter Anwendung des Gesetzes anders ausgehen hätte können. Van der Bellen hatte 30.863 Stimmen Vorsprung auf Hofer. Der Verfassungsgerichtshof hat ein Vorverfahren eingeleitet, angepeilt wird eine Entscheidung möglichst noch vor dem Angelobungstermin Van der Bellens am 8. Juli.
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