Für eine Anfechtung habe gesprochen, “dass wir uns einfach nicht mit der Situation zufriedengeben wollen, dass es eine Wahlordnung gibt, die dem Missbrauch das Tor öffnet und die zusätzlich wahrscheinlich auch nicht verfassungskonform ist”, sagte Molnar. Aus Juristenkreisen habe man gehört, dass eine Anfechtung sehr wohl Chancen auf Erfolg gehabt hätte. Damit hätte das Risiko einer Wahlwiederholung bestanden.
Jene, die gegen den Gang zum Höchstgericht aussprachen, hätten argumentiert, dass man eine Wiederholung des Urnenganges den Bürgern nicht zumuten möchte. Unter Umständen hätte man auch befürchten müssen, “dass dann auf den Kopf zu bekommen als FPÖ”, wenn man eine Wahlwiederholung vom Zaun gebrochen hätte, meinte der Landesparteisekretär.
“Wir werden auf jeden Fall weder Kosten noch Mühen scheuen, dass wir diese Landtagswahlordnung zu Fall bringen”, kündigte Molnar an. Man werde auch namhafte Rechtsexperten mit Expertisen beauftragen und prüfen, inwieweit man noch gegen die Entscheidung der Landeswahlbehörde vorgehen könne. Diese hatte vergangenen Freitag den Einspruch der Freiheitlichen gegen ziffernmäßige Ermittlungen der Kreiswahlbehörde abgewiesen.
Auf politischer Ebene bleibe die Forderung bestehen, dass die Landtagswahlordnung geändert wird, “vor allem in den Punkten Vorzugsstimmen und Briefwahl”, so Molnar: “Wenn da die SPÖ nicht mitspielt, ergeht zumindest an die ÖVP die Forderung, den Gang zum Verfassungsgerichtshof freizumachen.”
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