Zur finanziellen Unterstützung der Länder speziell bei der Ausweitung des Vier-Augen-Prinzips stellt der Bund 3,5 Millionen Euro Anschubfinanzierung in Aussicht.
Inhaltliche Schwerpunkte des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt in der Familie und anderen Gefährdungen. Das beinhaltet unter anderem eine Regelung der Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung einschließlich der Ausweitung des Vier-Augen-Prinzips, eine nähere Definition und Regelung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie Stärkung der Prävention usw.
Die finanzielle Unterstützung durch den Bund muss in der Folge auch im Finanzausgleich 2013 Berücksichtigung finden, betont Landesrätin Schmid. Sie hofft nun auf die noch ausstehende Zustimmung einiger Länder, damit das Bundes Kinder- und Jugendhilfegesetz möglichst noch vor dem Sommer beschlossen werden kann. Vorarlberg hat dem aktuellen Gesetzesentwurf zugestimmt.
Unabhängig davon hat das Land Vorarlberg bereits konkrete Schritte gesetzt, so Landesrätin Schmid. Ab sofort werden die Jugendwohlfahrtsabteilungen der vier Bezirkshauptmannschaften um insgesamt vier zusätzliche Dienstposten verstärkt, um das Vier-Augen-Prinzip in Vorarlberg auszuweiten und gleichzeitig die Möglichkeit der internen Zusammenarbeit der Fachkräfte zu stärken.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.