Rast stützt seine Forderung für Folter-Opfer Bakary J. auf ein psychologisches Gutachten. Laut einem Bericht der Tageszeitung “Kurier” werde nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht.
Schmerzensgeld-Forderung fußt auf Gutachten
“Ich gehe davon aus, dass wir den Klagsweg nicht bestreiten müssen”, sagte Rast. Man habe mit dem Innenministerium ein “sehr gutes Verhältnis”, Gespräche würden bereits geführt.
Ein weiteres Gutachten, ein medizinisches, werde im Jänner 2013 vorliegen. Die Höhe von 750.000 Euro beruht laut dem Anwalt auf den Tagsätzen für schwere Schmerzen, beginnend vom Tatzeitpunkt im Jahr 2006 bis zum möglichen Ende des Verfahrens im Jahr 2013. “Man kann das nicht wieder gutmachen. Geld kann dieses Leid nicht lindern”, sagte Rast. Für seinen Mandanten war die Entschuldigung vonseiten des Ministeriums deshalb sehr wichtig. Die Polizeibehörde wird durch die Finanzprokuratur vertreten.
Der Fall Bakary J.
Der Schubhäftling Bakary J. war im April 2006 bei einem Polizeieinsatz in eine Lagerhalle in der Leopoldstadt verschafft und dort schwer verletzt worden. Die vier involvierten Polizisten hatten dem Gambier umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. Zu der Misshandlung an Bakary J. kam es nach einem gescheiterten Abschiebeversuch.
Mögliche Entschädigung von Beamten zurückgefordert
Als Reaktion auf die Forderung von 750.000 Euro Schmerzensgeld für Bakary J. betonte das Innenministerium später am Montag, dass jeder Euro einer möglichen Entschädigungszahlung im Regress von den Tätern zurückgefordert werden wird, sagte Sprecher Karl-Heinz Grundböck.
Vonseiten des Ministeriums sei es unstrittig, dass in dem Fall der Folteraffäre durch Wiener Polizisten ein Anspruch auf eine Entschädigung bestehe, bekräftigte Grundböck. Es gebe bereits Gespräche zwischen Bakary J., seinem Anwalt und der Finanzprokuratur, die die Behörde vertritt. “In diesen Gesprächen ist die Höhe des Betrages festzulegen”, sagte der Ministeriumssprecher zur möglichen Schmerzensgeldzahlung an Bakary J.
(apa/red)
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