Auf Basis zweier Gutachten, die er erstellen ließ, hat Anwalt Nikolaus Rast einen Betrag von 750.000 Euro errechnet, der Bakary J. zustehe. “Die Ansprüche meines Mandanten wurden vom Innenministerium, das sich sehr korrekt verhalten hat, dem Grunde nach anerkannt. Wir müssen jetzt über die Höhe reden. Aber von der Finanzprokuratur kommt seit Monaten nichts – weder ein Vergleichsangebot noch ein Gegenangebot”, sagte Rast am Freitag.
Anwalt arbeitet an Klage
“Ich bin gerade dabei, die Klage auszuarbeiten”, sagte Rast. “Sie wird nächste Woche eingebracht, außer, die Finanzprokuratur lenkt noch ein.” Der Finanzprokuratur, “Anwalt” der Republik, obliegt es, die Höhe der Entschädigung zu verhandeln.
Diese wird vom Innenministerium gezahlt, das sich nach Angaben seines Sprechers Karl-Heinz Grundböck das Geld von den Polizisten im Regressweg zurückholen wird.
Fall Bakary J.: Polizisten teils entlassen
Drei der vier Polizisten, Angehörige der WEGA, die wegen der Misshandlung von Bakary J. im April 2006 rechtskräftig verurteilt wurden, sind im April 2012 aus dem Polizeidienst entlassen worden. Der vierte, der als “Aufpasser” fungierte, ist nach wie vor bei der Polizei und versieht Innendienst.
Der vom Innenministerium begrüßten Entlassung der drei Polizisten war ein langwieriges Disziplinarverfahren vorausgegangen.
110.000 Euro bereits gezahlt
Die österreichische Finanzprokuratur ist an einer außergerichtlichen Einigung mit dem Folteropfer Bakary J. – der gebürtige Gambier war vor mittlerweile sechseinhalb Jahren nach einem gescheiterten Abschiebe-Versuch von vier Wiener Polizisten in einer Lagerhalle schwer misshandelt worden – “wirklich interessiert”. Das betonte der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, am Freitagabend gegenüber der APA: “Herr Bakary J. hat mittlerweile auch Vorauszahlungen in Höhe von 110.000 Euro erhalten.” (APA/ Red)
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