Dabei konnte der Dornbirner Energiedienstleister Wirkungsgrad für neun Fotovoltaik-Projekte den Förderzuschlag nach Vorarlberg holen. Das Unternehmen Wirkungsgrad ist spezialisiert auf die Projektentwicklung von Fotovoltaik-Anlagen für Unternehmen und die öffentliche Hand. In Summe können damit auf. 18.000 Quadratmetern bestehender Dachflächen von Handels- und Gewerbebetrieben sowie auf Bürogebäuden und Wohnhäusern 1,5 Megawatt zusätzliche erneuerbare Leistung errichtet werden, zwei Anlagen davon werden über Bürgerbeteiligungsmodelle finanziert. Damit werden jährlich rund 1,4 Gigawatt-Stunden Sonnenstrom in das öffentliche Stromnetz eingespeist – etwa 280 Haushalte können damit versorgt werden.
Über zwei Millionen Euro Förderungen
Die Fotovoltaik-Anlagen, die von Wirkungsgrad unter anderem für die Kunden Spar AG und Fussenegger Wirtschaftspark projektiert wurden, haben sowohl die Tarifförderung von rund 18,12 Cent pro produzierter Kilowattstunde für die nächsten dreizehn Jahre als auch einen einmaligen Investitionszuschuss von 200 Euro pro errichteter Kilowattstunden-Leistung erhalten. Durch diese hohe Förderung von Fotovoltaik wird eine Gesamtinvestitionssumme von 2,2 Millionen Euro ausgelöst. Nachdem der Förderzuschlag durch die OeMAG bestätigt worden ist, werden die Anlagen in den kommenden Monaten installiert werden.
Appell an Projektbetreiber
Auch wenn das nächste Förderfenster für Fotovoltaik durch die OeMaG erst wieder Anfang 2014 gegeben ist, empfiehlt Christian Häusle, Geschäftsführer von Wirkungsgrad Energiecontracting GmbH, interessierten Betrieben und Gemeinden, bereits jetzt mit der Planung zu beginnen. „Unsere Erfahrung zeigt, dass gerade bei größeren Vorhaben mit einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten kalkuliert werden muss. Denn neben Potenzialanalyse und Wirtschaftlichkeitsberechnung gilt es, eine Einreichplanung zu erstellen. Diese ist Voraussetzung für die Behörden-Genehmigungen, die rechtzeitig vor der Fördereinreichung vorliegen müssen. Dieser Aufwand wird unterschätzt, oft liegen die fertigen Bescheide daher bis Silvester nicht vor. „Wer dann nicht fertig ist, für den heißt es, wieder ein Jahr warten“, so Häusle.
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