Fünfjähriger nach U-Bahn-Unfall in Aufwachphase

Die Erhebungen zur Unfallursache gingen indessen weiter. Der U-Bahnfahrer wurde laut Wiener Linien bis auf weiteres vom Dienst abgezogen.
Es läuft alles planmäßig, sagte Christian Sebesta, Ärztlicher Direktor im SMZ Ost, Sonntagvormittag . “Wir lassen den Buben jetzt aufwachen.” Die künstliche Beatmung wurde bereits eingestellt. Am Vormittag hatte der Patient “ein bisschen Temperatur”, was aber nicht außergewöhnlich nach einem derartigen Eingriff sei, meinte der Mediziner. Die Wiener Linien arbeiten weiter an der Aufklärung des Unglückes und haben einen gerichtlich beeideten Sachverständigen für Eisenbahnwesen eingesetzt.
Vorwürfe gegen Wiener Linien
Die Eltern des kleinen Buben haben laut einem Bericht der Tageszeitung “Österreich” Vorwürfe gegen die Wiener Linien erhoben. Der Fahrer hätte die Hilfsversuche der Mutter wahrnehmen müssen. “Er hätte im Stationsspiegel den leeren Bahnsteig sehen müssen und das da ein Kind mitgeschleift wird. Wieso ging die Tür nicht auf”, zitierte das Blatt die Frau. “Warum hat der Stationswart nicht reagiert?”, fragen sich die Angehörigen weiter.
“Wir werden dem nachgehen, wie der U-Bahnfahrer vorgegangen ist”, sagte Answer Lang, Sprecher der Wiener Linien am Sonntag zur APA. Der Stationswart habe aber sehr wohl gehandelt und “das wichtigste in der Situation gemacht – nämlich sofort die Rettung verständigt.” “Für uns ist klar, dass das Wohl des Kindes im Vordergrund steht”, sagte der Sprecher weiter.
Mit Nägeln stabilisiert
Der Unfall hat sich am Freitag gegen 15.00 Uhr ereignet. Der Fünfjährige versuchte mit seiner 43-jährigen Mutter noch den abfahrenden Zug zu erwischen und wurde mit dem linken Fuß zwischen den Türen eingezwickt. Das Kind wurde von der U-Bahn bis zum Ende des Bahnsteiges mitgeschleift, wo es gegen eine Absperrung prallte und schließlich auf den Bahnsteig fiel. Fahrgäste im Zug haben eine Notbremse betätigt. Laut Wiener Linien wurde am Bahnsteig keiner der drei vorhandenen Notstopp-Griffe gezogen. Der Zug kam in der nächsten Station zum Stillstand, da ein Notstopp im Tunnel nicht erfolgen dürfe. Diese “Notbremsüberbrückung” in Tunnelanlagen ist seit dem Unfall in Kaprun behördlich vorgeschrieben.
Dem Fünfjährigen wurden bei einer Notoperation am Samstagabend die beiden gebrochenen Oberschenkel mit Nägeln stabilisiert. Außerdem erlitt der Kleine eine Rissquetschwunde über dem Auge.
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