Die Angeklagte hatte gestanden, den Zweijährigen vor Weihnachten 2007 fast drei Tage lang allein in seinem Gitterbett zurückgelassen zu haben.
Ursprünglich lautete die Anklage auf Mord. Die Staatsanwaltschaft rückte im Prozess aber davon ab. Begründet wurde dies mit einer Persönlichkeitsstörung der Frau.
Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre und drei Monate gefordert, die Verteidigung maximal fünf Jahre Haft. Die Angeklagte hatte den Ermittlungen zufolge Robin lediglich ein paar Kekse und eine kleine Trinkflasche ins Bett gelegt und anschließend eine Chat-Bekanntschaft in Mecklenburg-Vorpommern besucht. Auch nach ihrer Rückkehr hatte sie zunächst keine Hilfe geholt, obwohl das Kind im Sterben lag. Robin verhungerte und verdurstete. Der Fall hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.
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