Die Geschworenen befanden Honsik in allen 21 Fragen einstimmig für schuldig. Der Spruch ist nicht rechtskräftig.
Honsik meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Staatsanwalt Stefan Apostol will gegen das Strafmaß berufen. Neben den fünf Jahren Haft wurde Honsik auch zum Kostenersatz verurteilt. Außerdem wurden die betreffenden Ausgaben des von ihm herausgegebenen Blattes “Halt” eingezogen. In seiner Urteilsbegründung führte Böhm die Vorverurteilungen sowie das “massiv einschlägige Vorleben” Honsiks als erschwerend an. Dieser habe unter anderem wiederholt den Staat verächtlich gemacht und auch nach seiner Flucht nach Spanien sein Verhalten “ungerührt fortgesetzt”.
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