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Fünf Jahre Haft für Gerd Honsik wegen Wiederbetätigung

Gerd Honsik ist am Montagabend im Wiener Landesgericht von einem Schwursenat der Wiederbetätigung schuldig gesprochen worden. Fünf Jahre Haft lautete das Urteil, das der Vorsitzende Andreas Böhm über den Angeklagten nach dem Paragrafen 3g des Verbotsgesetzes verhängte.
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Die Geschworenen befanden Honsik in allen 21 Fragen einstimmig für schuldig. Der Spruch ist nicht rechtskräftig.

Honsik meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Staatsanwalt Stefan Apostol will gegen das Strafmaß berufen. Neben den fünf Jahren Haft wurde Honsik auch zum Kostenersatz verurteilt. Außerdem wurden die betreffenden Ausgaben des von ihm herausgegebenen Blattes “Halt” eingezogen. In seiner Urteilsbegründung führte Böhm die Vorverurteilungen sowie das “massiv einschlägige Vorleben” Honsiks als erschwerend an. Dieser habe unter anderem wiederholt den Staat verächtlich gemacht und auch nach seiner Flucht nach Spanien sein Verhalten “ungerührt fortgesetzt”.

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