Dies sieht eine neue EU-Verordnung vor, die in Kürze verabschiedet wird. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im EU-Parlament, Klaus-Heiner Lehne (CDU), sagte der Zeitung “Die Welt” (Montagausgabe): “Ab Januar 2011 können Fluggäste bei der Buchung ihrer Tickets eine Kontaktperson und deren Kontaktadresse angeben, damit beim einem Unfall oder Absturz die Angehörigen schnell benachrichtigt werden können.” Das Europäische Parlament werde in dieser Woche der neuen Vereinbarung, die mit den EU-Mitgliedsländern getroffen wurde, zustimmen, kündigte Lehne an. “Wir haben per Gesetz sichergestellt, dass die Kontaktdaten, die ein Fluggast hinterlässt, von den Fluggesellschaften nicht weitergegeben oder missbräuchlich für kommerzielle Zwecke verwendet werden dürfen,” sagte der Ausschusschef weiter.
Hintergrund: Die neue Regelung ist Teil einer Verordnung zur Vermeidung und besseren Untersuchung von Flugzeugunfällen innerhalb der Europäischen Union. Dabei will die EU insbesondere auch den Schutz der Hinterbliebenen verbessern. So wird künftig verboten, dass die Namen von Opfern öffentlich bekanntgegeben werden, wenn zuvor nicht die Angehörigen informiert wurden und zugestimmt haben.
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