Der EuGH erklärte entsprechende Beschlüsse des Ministerrats und der Kommission für nichtig und folgte damit einer Klage des Europaparlaments. Das Abkommen der EU mit den USA beruhe nicht auf einer geeigneten Rechtsgrundlage, hieß es zur Begründung.
Die USA hatten in Folge der von Flugzeugentführern durchgeführten Anschläge vom 11. September 2001 Fluggesellschaften verpflichtet, elektronische Datensätze über in die USA fliegende Passagiere zu übermitteln. Ansonsten werde den Fluggesellschaften die Landeerlaubnis entzogen. Nach langem Tauziehen hatten sich EU und USA im Mai 2004 darauf geeinigt, dass europäische Fluglinien den US-Behörden 34 Daten zu jedem Passagier übermitteln müssen, darunter Name, Adresse, Zahlungsform und Telefonnummern.
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