Die Verpflichtung zur Information gilt für europäische und außereuropäische Fluggesellschaften, die von einem Flughafen in der EU starten. Veröffentlicht werden die Namen nur, wenn die Angehörigen informiert wurden und keine Einwände haben. Passagiere sind berechtigt, vor Abflug eine Kontaktperson für den Fall eines Unfalls zu nennen.
Nach der formalen Zustimmung des Rates tritt diese Verordnung ab Mitte 2012 in Kraft.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.