Die Gegner der dritten Piste am Flughafen Wien haben beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ihre Argumente gegen den Bau geltend gemacht. Klimaschutz sei sehr wohl gegen wirtschaftliche Interessen abzuwägen, dieser Vergleich sei nicht “denkunmöglich” anwendbar, wie es der Flughafen gegenüber dem VfGH geltend gemacht hatte, argumentieren sie.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hatte den Bau der Piste untersagt, mit dem Argument, dass durch den erwarteten zusätzlichen Flugverkehr Österreichs Verpflichtungen zum Klimaschutz gefährdet würden. Der Flughafen-Vorstand will im Verein mit dem Land Niederösterreich dieses Bauverbot mit einer Verfassungsbeschwerde zu Fall bringen. Das Vorverfahren läuft bereits. Anrainer und Pistengegner, die sich in einer Bürgerinitiativen-Plattform zusammengetan haben, haben nun ihren Gegenantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht.
Im März hatten der Flughafen und das Land das im Februar vom Bundesverwaltungsgericht verhängte vorläufige Bauverbot für die 3. Start- und Landebahn am Flughafen Wien beim VfGH angefochten. Die Flughafen AG sah verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte wie Erwerbsfreiheit und Gleichheitsgebot verletzt und machte auch Verfahrensmängel geltend.
Dritte Piste: Bürgerinitiative wehrt sich
Am Montag teilte die “Bürgerinitiative Plattform gegen die 3. Piste” mit, sie habe ihre Stellungnahme zum Verfahren beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Hauptargument dieser mit 18. Mai datierten “Gegenäußerung” zur Flughafen-Beschwerde: Klimaschutz sei ein in der Verfassung verankertes Staatsziel und damit von öffentlichem Interesse, eine Verfassungswidrigkeit sei in der Causa nicht gegeben.
Das Bundesverwaltungsgericht habe im Sinne der Kriterien für die Bewilligung eines Zivilflugplatzes eine Abwägung der öffentlichen Interessen vorgenommen. Im Jahr 2017 seien öffentliche Interessen natürlich anders als noch vor einigen Jahrzehnten, meinte die Obfrau der Plattform, Brigitte Krenn, Obfrau der Plattform, in einer Aussendung. Die Reduktion der Treibhausgasemissionen dürfe nicht nur in politischen Sonntagsreden vorkommen, müsse in Maßnahmen in der täglichen politischen Praxis münden.
Die Plattform gegen die 3. Piste des Flughafen Wien ist eine der Bürgerinitiativen, die am Mediationsverfahren zum Pistenbauplan in den Jahren 2000 bis 2005 teilgenommen, aber den Mediationsvertrag samt Rechtsmittelverzicht nicht unterschrieben hat. Als Kritikpunkte machte sie geltend, dass kein Nachtflugverbot, keine Deckelung der Flugbewegungen und keine Festlegung der Flugkorridore erzielt wurde.
(APA, Red.)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.