"Je mehr dokumentiert wird, umso besser", so Maria Theresia Röhsler, Leiterin der Agentur für Passagierrechte, heute im "Ö1-Morgenjournal".
Online Check- In wird empfohlen
Ratsam sei es auch, zwei Stunden vorher am Airport zu sein und vorab online einzuchecken. Kommt das Flugzeug mit drei Stunden oder mehr Verspätung am Zielflughafen an, dann stehen den Passagieren Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro zu. Wobei sich der Betrag nach der Entfernung richtet, also bei einem Flug von Wien nach Mallorca wären es rund 250 Euro, bei der Zieldestination New York 600 Euro.
Selfies sollen als Beweise bei Flugausfällen dienen
Bei einem Flugausfall - außer aufgrund von außerordentlichen Umständen wie Unwetter - muss dem Fahrgast ein vergleichbarer Transport angeboten oder der Ticketpreis rückerstattet werden. Dabei kann dem Gast angeboten werden, zwischen einem Gutschein und Geld zu wählen, wobei die Wahl dem Kunden obliegt und nicht der Airline, so Röhsler.
Viele Fluggesellschaften halten sich nicht an EU-Verordnung für Fluggastrechte
Der private Verbraucherschutzverein VSV hat heute in einer Aussendung betont, dass die Rechte der Fluggäste in der EU Verordnung für Fluggastrechte geregelt sind - nur leider würden sich viele Fluggesellschaften nicht daran halten.
(APA/Red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.