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Flüchtling? Migrant? Einwanderer? Debatte mit Definitionsproblemen

Flüchtlinge an der griechisch-mazedonischen Grenze.
Flüchtlinge an der griechisch-mazedonischen Grenze. ©APA/AFP
Mit der Wortwahl in der Flüchtlingsdebatte ist es so eine Sache. Da nutzt manch einer gezielt Metaphern wie "Asyl-Lawine" oder "Flüchtlingswelle", um Ängste zu schüren. Da trifft Behördendeutsch auf menschliche Schicksale. Aber oft geht es auch einfach nur wild durcheinander mit den Begrifflichkeiten.

“Es ist selbst in Fachkreisen schwierig, die Begriffe klar zu trennen”, sagt Thomas Liebig, Migrationsexperte bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). “Dabei ist es sehr wichtig für die Debatte und die Akzeptanz des Asylsystems, dass nicht alles in einen Topf geworfen wird.”

Wenn Begriffe zur Legitimation dienen

Der Geschäftsführer der Organisation Pro Asyl, Günter Burkhardt, klagt: “Oft werden Begriffe benutzt, um Politik zu legitimieren.” Auf EU-Ebene zum Beispiel sei in der Debatte viel von Migranten die Rede, weniger von Flüchtlingen. “Da schwingt dann die Deutung mit, dass diese Menschen nicht aus politischen Gründen ihre Heimat verlassen.”

Flüchtling oder Migrant – was ist der Unterschied?

Aber was ist der Unterschied? “Flüchtlinge sind eine Untergruppe der Migranten”, erklärt Liebig. “Das lässt sich nicht synonym verwenden.” Offizielle Stellen – wie eben die OECD oder auch das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – definieren Migranten als all jene, die ihre Heimat verlassen und an einen anderen Ort ziehen, meist in einen anderen Staat. Das kann die Frau aus der Türkei sein, die ihrem Ehemann in die Bundesrepublik hinterherzieht, der IT-Experte aus Indien, der in Deutschland arbeitet, der junge Spanier, der nach Berlin kommt, um sich dort nach einem Job umzusehen. Es kann aber auch der Syrer sein, der vor Bomben in Aleppo flüchtet. Es gibt also verschiedene Arten von Migration: Familiennachzug, Arbeitsmigration, EU-Freizügigkeit – und eben Flucht.

Unverrückbar: das Grundrecht auf Asyl

Es gibt dabei aber zwei wichtige Unterschiede zwischen Asyl und zum Beispiel Arbeitsmigration. Das Recht auf Asyl ist ein unverrückbares Grundrecht. Ob der Asylbewerber aus Syrien in beispielsweise Deutschland bleiben darf, hängt alleine von der Verfolgung in seiner Heimat ab und nicht von anderen Faktoren wie Ausbildung, Job oder Sprachkenntnissen.

Asyl versus Arbeitsmigration

Bei dem IT-Experten aus Indien, der in Deutschland arbeiten will, ist das anders. Der Staat kann diese Art der Zuwanderung begrenzen und etwa verlangen, dass jemand einen Arbeitsvertrag oder ein Mindestgehalt vorweist. Und: Das Asylsystem ist von der Arbeitsmigration strikt getrennt. Wer in Deutschland einen Asylantrag stellt, kann nicht einfach aus dem Verfahren ausscheren und ein Arbeitsvisum beantragen.

Offizielle Definition versus Sprachgebrauch

Was es schwer macht in der Debatte, ist auch die Kluft zwischen offiziellen Definitionen und dem allgemeinen Sprachgefühl. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird Migration zum Beispiel nicht unbedingt als Oberbegriff verstanden, der auch Flucht umfasst. Hier werden Migranten oft begriffen als jene, die aus freien Stücken ihr Heimatland verlassen, zum Beispiel aus wirtschaftlichen Gründen.

Auch beim Begriff Flüchtlinge gibt es dieses Problem: Rein rechtlich sind das nur jene, die nach einem erfolgreichen Asylverfahren Schutz nach Genfer Flüchtlingskonvention bekommen. Umgangssprachlich werden als Flüchtlinge aber oft alle bezeichnet, die aus der Heimat fliehen, unabhängig von den Gründen oder Asylchancen. Manch einer spricht daher bei dieser großen Gruppe bewusst von “Schutzsuchenden” oder “Geflüchteten”, um die rechtlichen Feinheiten zu umgehen.

A bis Z: Asylbewerber bis Zuwanderer – ein Glossar

Die Abgrenzung von Begrifflichkeiten in der Flüchtlingsdebatte ist mitunter schwierig. Wer ist ein Flüchtling, wer ein Migrant? Ein Überblick.ASYLBEGEHRENDE: Sind eingereist, um um Asyl zu bitten, haben aber noch keinen Asylantrag gestellt.

ASYLBEWERBER: Haben Asyl beantragt und stecken noch im Verfahren.

ASYLBERECHTIGTE: Haben erfolgreich ihr Asylverfahren durchlaufen und bekommen Schutz. Eine von drei möglichen Varianten bei einem positiven Asylbescheid – wenn auch sehr selten.

“SUBSIDIÄR SCHUTZBERECHTIGTE”: Werden in ihrer Heimat zwar nicht individuell verfolgt, dürfen aber dennoch wegen Gefahr für Leib und Leben vorläufig bleiben. Weitere Variante, wenn jemand Erfolg mit dem Asylantrag hat – aber ebenfalls selten.

FLÜCHTLINGE: Im engen juristischen Sinn nur jene, die nach einem erfolgreichen Asylverfahren Schutz nach Genfer Flüchtlingskonvention bekommen, weil sie in der Heimat “wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung” verfolgt werden. Dritte und häufigste Variante bei einem positiven Asylbescheid. Umgangssprachlich werden als Flüchtlinge oft alle bezeichnet, die aus ihrer Heimat fliehen, unabhängig von den Gründen oder Asylchancen.

GEDULDETE: Hatten keinen Erfolg mit ihrem Asylantrag, werden aber trotzdem vorerst nicht abgeschoben, zum Beispiel weil sie keine Papiere haben oder krank sind.

MIGRANTEN: Nach offizieller Definition alle, die aus ihrer Heimat weggehen in ein anderes Land. Das kann etwa ein Hochqualifizierter sein, der zum Arbeiten umzieht, aber auch ein Mensch, der vor Krieg in seiner Heimat flieht. Im allgemeinen Sprachgebrauch oft verstanden als jemand, der freiwillig sein Heimatland verlässt.

ZUWANDERER: Menschen, die für einen längeren Zeitraum in ein anderes Land ziehen. Unterschieden wird zwischen dauerhafter Zuwanderung – und temporärer Zuwanderung, etwa bei Saisonarbeitern oder Studenten aus dem Ausland, die nur für ein paar Wochen oder Monate bleiben.

EINWANDERER: Die Begriffe Zuwanderer und Einwanderer werden meist synonym verwendet. Eine kleine inhaltliche Unterscheidung gibt es nur in der politischen Debatte: Dort wird Einwanderung gleichgesetzt mit dauerhafter Zuwanderung. Experten halten die Differenzierung eher für “politisches Marketing” oder “Wortklauberei”. (dpa/red)

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