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Flexible Arbeitszeiten belasten Handelsangestellte

Die flexible Arbeitszeitgestaltung im Handel wird - ebenso wie die geringe Entlohnung - von den Angestellten überwiegend negativ beurteilt.

Zu diesem Ergebnis kommt eine von der Karl-Franzens-Universität Graz durchgeführte Studie über “Arbeitsbedingungen im Handel”. Kollektivvertragliche Verbesserungen seien in naher Zukunft kaum zu erwarten, resümierte die Angestellten-Gewerkschaft GPA.

Während die meisten Befragten das Verhältnis mit Vorgesetzten und Kollegen sowie die Arbeitsplatzsicherheit als “sehr gut” beschrieben, war die Zufriedenheit mit der Arbeitszeitgestaltung gering. So werde rund ein Drittel der Handelsangestellten kurzfristig zur Arbeit bestellt, sie stünden quasi “auf Abruf bereit”. Die geforderte Flexibilität bedeute vor allem für Frauen – sie machen rund 70 Prozent aller Handelsangestellten aus – eingeschränkte Planbarkeit im privaten Bereich, so die Studienautoren. Gerade die Kinderbetreuung sei schwierig zu regeln.

Als besondere Erschwernis bezeichneten die Studienautoren Manfred Fuchs vom Institut für Internationales Management und der Soziologe Dieter Reicher die weit verbreitete Praxis des “geteilten Dienstes”: Dabei müssen Angestellte während der Stoßzeiten – meist am Vormittag und am Abend – anwesend sein, die dazwischen liegende mehrstündige Pause sei kaum sinnvoll zu nutzen.

Die GPA wolle diese Dienste bei der derzeit laufenden Neuverhandlung des Kollektivvertrags verbieten, so Walter Christian, steirischer Regionalsekretär für den Handel. Für dieses Jahr erwarte er aber kein Verhandlungsergebnis mehr.

Die GPA bekräftigte nochmals ihre Forderung bei der aktuellen Kollektivvertragsverhandlung: Abgeltung der Inflationsrate und ein Produktivitätszuschlag. “3,9 Prozent wären ein Erfolg, doch die Zeit spricht nicht für uns”, so Christian angesichts der schwierigen Wirtschaftslage. Das erste Arbeitgeberangebot sei bei 1 Prozent Gehaltserhöhung gelegen.

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