Jeder Steuerzahler hat sein Finanzamt; in Vorarlberg handelt es sich je nach Wohnort um Bregenz oder Feldkirch. Diese Wohnort-Bindung soll nun gelockert werden. Das sieht jedenfalls das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 vor, das Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) vor wenigen Tagen zur Begutachtung aufgelegt hat. Die ersten Stellungnahmen dazu u. a. von der Landesregierung sind ausschließlich zustimmend. Einer Beschlussfassung noch im heurigen Jahr dürfte damit nichts mehr im Weg stehen. Das Gesetz ist ein kleiner Vorgriff auf die Verwaltungsreform. Die Zuständigkeiten der Finanzbehörden sollen bereinigt werden. Damit solle auch mehr Rechtssicherheit geschaffen werden: Verfahrensfehler in folge Unzuständigkeit einer Behörde sollten sich in Zukunft weitestgehend vermeiden lassen. Paragraph 13 des neuen Gesetzes soll schließlich den BürgerInnen als KundInnen der Finanzverwaltung zugute kommen: Sie sollen ihre Anbringen (Jahresausgleich, etc.) bei jedem Finanzamt im gesamten Bundesgebiet einbringen können. Ein Dornbirner z.B. soll es sich damit aussuchen können, ob er nach Bregenz oder Feldkirch ins Finanzamt fährt. Den Bürgern soll das Zeit und Fahrtkosten sparen; die Experten von Pröll erwarten eine Kostenersparnis von 1,5 Millionen Euro pro Jahr.
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