Der Lehrer hatte zwar noch auf die Bremse getreten, den Tod des Federviehs aber nicht mehr verhindern können. Im Auto hinter dem Fahrschulwagen hatte ein Tierschützer das Ende des Reihers beobachtet und Anzeige erstattet. Er behauptet, der Fahrlehrer habe ausreichend Zeit und Platz für eine Vollbremsung gehabt.
Eine Strafe von 900 Euro wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz hatte der Fahrlehrer abgelehnt. “Ich habe doch gebremst. Was soll ich denn noch machen?”, rechtfertigte sich der Angeklagte am Donnerstag am Amtsgericht. Der Prozess wird am 24. August mit der Aussage der Fahrschülerin fortgesetzt.
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