Fischer dringt auf rechtzeitige Budget-Vorlage

“Bei dieser Bestimmung handelt es sich um keine Ermessensbestimmung”, sagte der Bundespräsident, “sondern um eine Ordnungsbestimmung, die auch dadurch nicht aus der Welt geschaffen wird, dass die Verfassung Vorkehrungen für den Fall trifft, dass der Budgetentwurf nicht fristgerecht vorliegt.” Und Fischer weiter: “Die Bundesregierung ist daher weiterhin verpflichtet, sich um eine rechtzeitige Vorlage des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 2011 zu bemühen.”
Freilich sei nicht zu bestreiten, dass die von der Verfassung vorgegebene Frist auch bei den Bundesfinanzgesetzen für die Jahre 2009 und 2007 – wenn auch aus anderen Gründen – nicht eingehalten worden sei. Hintergrund: Die Budgetentwürfe für diese Jahre waren deshalb nicht rechtzeitig eingebracht worden, weil im Herbst 2008 und im Herbst 2006 Nationalratswahlen stattfanden.
Die Klubobleute von SPÖ, ÖVP. FPÖ und Grünen waren am Donnerstag zu Gesprächen in der Hofburg eingeladen. BZÖ-Klubobmann Bucher hat seinen Termin erst am 23. Juli.
Die rot-schwarze Regierung will dem Parlament das Budget erst am 1. Dezember vorlegen. Die Opposition besteht auf Einhaltung des zwischen den Fraktionen vereinbarten Sitzungsplans mit Budgetrede am 20. Oktober.
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