Update! Das Gesundheitsministerium präzisierte die Auflagen für den Einsatz von KN95-Masken wie folgt:
Entgegen ersten Informationen sind sogenannte die KN95-Masken unter Voraussetzungen nun doch zugelassen. Sie sollen laut dem Gesundheitsministerium aber nur verwendet werden, wenn sie nachweislich in Europa geprüft worden sind.
Die Kennzeichnung KN95 Norm besagt, dass diese Masken ähnlich gut sind, wie die europäischen FFP2-Masken. Sie können aber nur zum Einsatz kommen, nachdem sie in Europa überprüft worden sind, so das Gesundheitsministerium.
Ausatemventil nicht erlaubt
Auch innerhalb der FFP2-Masken, die bis zu 94 Prozent der Partikel in der Luft filtern, muss man unterscheiden. Um auch das Umfeld zu schützen, sind nur Masken ohne Ausatemventil erlaubt. Diese müssen sowohl bei Besuchen in Alters- und Pflegeheimen als auch beim Betreten von allen geöffneten Geschäften und den Öffis getragen werden.
Das muss drauf stehen
Im Privatbereich (Handel und Öffentlicher Verkehr) werden auch Masken mit dem Aufdruck KN95 verwendet. Um sich auf eine gleichwertige Filter- bzw. Schutzleistung verlassen zu können, sollten Konsumenten darauf achten, dass die Masken mindestens zwei der folgenden Merkmale aufweisen: ausdrückliche Bezeichnung als FFP2-Maske, CE-Zeichen, EN-Kennzeichnung oder eine vierstellige Nummer zur Identifikation des zertifizierenden Testinstituts.
Im Sozial- und Gesundheitsbereich dürfen KN95-Masken nur dann eingesetzt, sofern sie CPA zertifiziert sind. Aufgrund eines nationalen Erlasses ist dies möglich, unter der Voraussetzung, dass die Masken in Österreich geprüft und zertifiziert wurden. "Das heißt, man braucht hier keinerlei Bedenken haben. Damit können sich Personen in diesem besonders vulnerablen Bereich seit dem Beginn der Pandemie darauf verlassen, dass es sich um sichere Masken handelt, die der Filterleistung und dem Schutz einer FFP2-Maske entsprechen", so das Ressort.
(APA)
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