Feuerwehrmann verletzte Feuerwehrmann schwer

Zudem hat der 21-Jährige danach versucht, einem einschreitenden Security einen Schlag zu verpassen. Davon ist das Landesgericht Feldkirch überzeugt. Richterin Melanie Kuen verurteilte den mit einer Vorstrafe belasteten Angeklagten wegen schwerer Körperverletzung und versuchter Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2800 Euro – 280 Tagessätze zu je zehn Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Demnach hat sich der Feuerwehrmann aus dem Bezirk Feldkirch zusammen mit zwei Unbekannten auf das Mitglied einer anderen Feuerwehr gestürzt. Der Attackierte zog sich beim Sturz auf den Boden einen Mittelhandknochenbruch zu. Der 24-Jährige aus dem Bezirk Feldkirch war vier Wochen lang im Krankenstand. Der Angeklagte soll ihm ein Teilschmerzengeld von 1000 Euro bezahlen und der GKK Behandlungskosten von 600 Euro rückerstatten. Das beschloss das Gericht.
Der von Manuel Dietrich verteidigte Angeklagte bestritt die Anklagevorwürfe: „I bin’s ned gsi.“ Er habe sich weder auf den anderen Feuerwehrmann gestürzt noch den Security zu schlagen versucht. Das Gericht glaubte aber nicht ihm, sondern den Belastungszeugen.
Grundlos geschlagen
Der 22-jährige Cousin des Verletzten sagte, ihm habe der alkoholisierte und ihm fremde Angeklagte beim Antreten zur Siegerehrung für den Nassleistungsbewerb der Feuerwehren grundlos einen Schlag ins Gesicht verpasst. Er habe ihn dafür später in der Bar zur Rede gestellt. Dabei habe sein Cousin sich schützend vor ihn gestellt. Daraufhin habe sich der Angeklagte zusammen mit zwei anderen Männern auf seinen Cousin gestürzt.
Der bullige Sicherheitsmann gab an, er habe den Angeklagten im Schwitzkasten aus dem Zelt gezogen. Dabei habe er darauf verzichtet, ihn mit dem Drücken eines Schmerzpunktes am Hals kurzzeitig zu paralysieren.
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