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Festlärm und noch Gerümpel am Gang

Während die meisten Mieter in Wohnanlagen Rücksicht nehmen auf die Mitbewohner, kümmern sich manche kaum um die Hausordnung oder den Anstand.

„Wenn sich Mieter in privaten Wohnanlagen nicht an die Hausordnung halten und die Mitbewohner laufend stören, muss der Eigentümer der Wohnung als Vermieter aktiv werden.“ Das betont Harry Preisl, Geschäftsführer der Cura Hausverwaltung OG, Dornbirn. „Anders ist die Situation, wenn der Hausverwalter selber die Wohnung im Rahmen einer Mietverwaltung im Auftrag des Eigentümers vermietet. Dann muss sich nicht der Eigentümer, sondern der Hausverwalter um solche Problemfälle kümmern.“

Dauerparker

Gegen eine fröhliche Faschingsparty hat wohl kaum jemand etwas einzuwenden. Wird aber immer wieder lautstark gefeiert, was die Boxen hergeben, dann ist der Ärger vorprogrammiert. Nicht selten sind auch die vorhandenen Autoabstellplätze Anlass für Auseinandersetzungen. Harry Preisl: „Es gibt Mieter, von denen werden Allgemeinparkplätze, die jeder Bewohner gemeinschaftlich nutzen sollte, ,dauerbeparkt’ – natürlich mit zwei Pkw. Nicht selten ist einer davon noch ohne amtliches Kennzeichen.“ Auch dass Schuhe, Spielzeug, Möbel, Altpapier oder Fahrräder auf der Allgemeinfläche im Treppenhaus abgestellt werden ist schon aus feuerpolizeilichen Gründen nicht gestattet.

Haustiere sind meist nicht verboten, Nacht für Nacht jaulende Welpen aus der Hundezucht in der Mietwohnung aber können Nachbarn auf die Palme bringen. Und wenn ein Hund nachts vor dem Haus gelassen wird und deshalb alle Leute wütend verbellt, die den Parkplatz betreten, trägt das auch nicht viel zur guten Atmosphäre einer Wohnanlage bei.

Lautes Lokal statt Büro

Kürzlich hatte Harry Preisl mit einem vermieteten Büro zu tun, das zum Vereinsgasthaus umgenutzt wurde, mit tollen Feiern bis in die Morgenstunden. In solchen Fällen sind dem Hausverwalter die Hände gebunden, er kann lediglich den Eigentümer darum ersuchen, dien Mietvertrag zu lösen. „Reagiert er nicht, bleibt den anderen Eigentümern bzw. Bewohnern oft nur der Gang zum Gericht. Und das kann dauern . . .“

Auch wenn Mieter bei der Bezahlung von Betriebskosten säumig sind, geht die Reklamation an den Eigentümer. Wer diese Aufgaben einem Mietverwalter überträgt, bleibt von vielen Problemen verschont.

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