Damit wurde dem Protest der Wiener zumindest teilweise stattgegeben. Gleichzeitig wurde allerdings eine neue Geldstrafe von 20.000 Euro verhängt. Schon in erster Instanz war Ende April gegen die Döblinger wegen Verstoßes gegen die Lizenzbestimmungen eine Strafe von 15.000 Euro verhängt worden.
Der Punkteabzug war bei der Vienna in zweiter Instanz des Lizenzierungsverfahrens wegen Verstoßes gegen Bestimmungen (u.a. Termin-Verzüge) verhängt worden, wobei gleichzeitig die in erster Instanz verweigerte Spielgenehmigung für die Saison 2013/14 erteilt worden war. Auch wurde beschlossen, dass der Traditionsverein die Liga monatlich über die Liquidität auf dem Laufenden halten muss.
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