Auch die Zahl der Fälle von Hungerstreik in der Schubhaft ist seit dem Höchststand 2006 mit 2.338 auf 1.549 im Vorjahr zurückgegangen. Im ersten Halbjahr 2009 gab es 873 Hungerstreikende Schubhäftlinge, auch hier dürfte der Stand bezogen auf das Gesamtjahr stabil bleiben.
Innenministerin Maria Fekter (V) will die Abschiebung von Fremden beschleunigen und deren Abtauchen in die Illegalität durch verschärfte Schubhaft-Regelungen verhindern. Die von Fekter präsentierte Fremdenrechts-Novelle sieht vor allem Verschärfungen für jene Asylwerber vor, die nach negativen Bescheiden durch Folgeanträge eine Abschiebung zumindest hinauszögern wollen. Allein von Jänner bis Mai dieses Jahres seien bereits 600 solcher Folgeanträge aufgetaucht und negativ beschieden worden. Was sich nun ändert ist, dass das Bundesasylamt den faktischen Abschiebeschutz aufheben kann, wenn eine aufrechte Ausweisung besteht. Wenn als zweite Instanz der Asylgerichtshof zustimmt, kann das Verfahren auch in Abwesenheit des Asylwerbers abgewickelt werden.
Eingezogen wird auch eine Art Last-Minute-Verfahren. Wird der Folgeantrag innerhalb von zehn Tagen vor der Abschiebung eingebracht, gibt es grundsätzlich keinen Schutz mehr außer in bestimmten subjektiven Ausnahmefällen. Kommt der Antrag zwei Tage vor der Abschiebung, wird nur noch “objektiv” geprüft. Das heißt im Klartext: Es wird abgeschoben, wenn nicht im Herkunftsland z.B. ein Bürgerkrieg ausbricht.
Nachfolgend die Entwicklung der Zahl der Schubhäftlinge von 1999 bis 2009:
Jahr Schubhäft- Hunger- linge streikende 1999 16.628 2000 14.329 2001 17.306 2002 11.816 2003 11.173 2004 9.041 1.072 2005 7.463 1.670 2006 8.694 2.338 2007 6.960 2.110 2008 5.398 1.549 2009 * 2.870 873 * Erstes Halbjahr 2009
Die Dauer der Schubhaft soll künftig in der EU einheitlich mit maximal 18 Monaten begrenzt werden. Dabei sind sechs Monate als Regelfall vorgesehen, darüber hinaus ist eine Verlängerung von zwölf Monaten möglich. Derzeit bewegt sich die Dauer der Schubhaft in den EU-Ländern zwischen einem Monat in Frankreich und einer de facto ewigen Anhaltemöglichkeit für illegale Ausländer. Letztere Möglichkeit besteht in zumindest sechs EU-Ländern.
Diese sind Bulgarien, Dänemark, Finnland, die Niederlande, Großbritannien und Litauen. Österreich hat bisher eine Regelung von sechs Monaten und eine Verlängerung auf maximal zehn Monate. Nachfolgend die Entwicklung der Zahl der Schubhäftlinge von 1999 bis 2009:
Jahr Schubhäft- Hunger- linge streikende 1999 16.628 2000 14.329 2001 17.306 2002 11.816 2003 11.173 2004 9.041 1.072 2005 7.463 1.670 2006 8.694 2.338 2007 6.960 2.110 2008 5.398 1.549 2009 * 2.870 873 * Erstes Halbjahr 2009
Die Dauer der Schubhaft soll künftig in der EU einheitlich mit maximal 18 Monaten begrenzt werden. Dabei sind sechs Monate als Regelfall vorgesehen, darüber hinaus ist eine Verlängerung von zwölf Monaten möglich. Derzeit bewegt sich die Dauer der Schubhaft in den EU-Ländern zwischen einem Monat in Frankreich und einer de facto ewigen Anhaltemöglichkeit für illegale Ausländer. Letztere Möglichkeit besteht in zumindest sechs EU-Ländern.
Diese sind Bulgarien, Dänemark, Finnland, die Niederlande, Großbritannien und Litauen. Österreich hat bisher eine Regelung von sechs Monaten und eine Verlängerung auf maximal zehn Monate.
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