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Faschingsumzüge machen Straßensperren erforderlich

In der Marktgemeinde Schruns erreicht die "närrische" Zeit am "Gompiga Donschtig" und "Ruaßiga Fritig", 3. und 4. März 2011, ihren Höhepunkt.
In der Marktgemeinde Schruns erreicht die "närrische" Zeit am "Gompiga Donschtig" und "Ruaßiga Fritig", 3. und 4. März 2011, ihren Höhepunkt. ©Gerhard Scopoli

Schruns. Hoch lebe die “Schrus´r Fasnat”! Am “Gompiga Donschtig” und “Ruaßiga Fritig”, 3. und 4. März, steht die Marktgemeinde ganz im Zeichen der fünften Jahreszeit. Aus Anlass der in Schruns stattfindenden Faschingsumzüge müssen Straßen gesperrt werden.

GOMPIGA DONSCHTIG

Lenkern von Fahrzeugen ist es untersagt, am 3. März in der Zeit von 14 bis 16 Uhr den Kirchplatz Schruns, das Teilstück des Jakob Stemer-Weges von der Einmündung in die Bahnhofstraße bis zur Hauptschule Schruns-Dorf sowie das Teilstück der Bahnhofstraße von der Einmündung in die Silvrettastraße bis zum Kreisverkehr Bahnhof zu befahren. Ein Fahrverbot gilt weiters von 14:30 bis 16 Uhr in der Bahnhofstraße vom Kreisverkehr bis zum Batloggplatz, in der Dorfstraße sowie Gemeindestraße Im Gässle.

RUASSIGA FRITIG

Fahrzeuglenkern ist es untersagt, am 4. März in der Zeit von 17 bis 19 Uhr den Kirchplatz in Schruns, das Teilstück der Silvrettastraße im Bereich zwischen dem Haus Nr. 15 bis zur Einmündung in die Bahnhofstraße sowie das Teilstück der Bahnhofstraße von der Einmündung in die Silvrettastraße bis zum Kreisverkehr Bahnhof zu befahren. Ein Fahrverbot gilt zudem von 17:30 bis 19 Uhr in der Bahnhofstraße vom Kreisverkehr bis zum Batloggplatz, in der Dorfstraße und Gemeindestraße Im Gässle. In der Zeit von 17:30 bis 18:30 Uhr ist es Fahrzeuglenkern verboten, in die Bergbahnstraße einzufahren. An diesem Tag ist darüber hinaus das Halten und Parken auf dem Wagenweg auf Höhe HNr. 25 bis HNr. 27 a im Bereich der Zufahrt zum Funken untersagt. Fahrzeuge des Veranstalters und der Veranstaltungsteilnehmer sind von diesen Verboten ausgenommen.

STRASSENVERKEHR

Der Straßenverkehr ist am 3. März in beiden Fahrtrichtungen mittels Straßenverkehrszeichen “Umleitung” vor allen öffentlichen Zufahrtsmöglichkeiten in den abgesperrten Bereich der Straßen über den Prof. Tschohl-Weg, Veltlinerweg und Wagenweg entsprechend umzuleiten. Am 4. März wird der Straßenverkehr mittels Straßenverkehrszeichen “Umleitung” vor allen öffentlichen Zufahrtsmöglichkeiten in den abgesperrten Bereich der Straßen großräumig über die Montafonerstraße L 188 umgeleitet. Linienbusse und Lkw werden an beiden Tagen großräumig über die Montafonerstraße L 188 und Batloggstraße umgeleitet.

VERKEHRSSICHERHEIT UND MEHR

Diese Verordnung wurde im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, der Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer und Besucher sowie unter Berücksichtigung der Verkehrslage heraus gegeben.

Kirchplatz 2,Schruns, Austria

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