Denn für viele Kinder bricht nach der Scheidung ihrer Eltern der Kontakt zu einem Elternteil völlig ab. Dies ist besonders bedauerlich, wenn der wegziehende Elternteil den Kontakt gerne aufrechterhalten möchte – der andere Elternteil dies aber nicht unterstützt. Pflegschaftsgerichtliche Verfahren sind die Folge. Seit 2 Jahren gibt es nun auch in Österreich (in der Schweiz schon seit 1985, in Deutschland seit 1998) die gesetzliche Möglichkeit, dass das Pflegschaftsgericht ein begleitetes Besuchsrecht anordnet. Dann müssen die Eltern eine Person finden, die sich für diese Begleitung zur Verfügung stellt.
Hubert Löffler, den Geschäftsführer der IfS-Familienarbeit zum IfS-Besuchertreff”: Es ist wichtig, dass das IfS-Besuchstreff in der Nähe des Wohnortes der Kinder liegt. Dies gilt insbesondere für den Bezirk Bludenz mit den Regionen Montafon, Klostertal und großem Walsertal. Die IfS-Familienarbeit arbeitet schon lange mit den regionalen Pflegschaftsgerichten und den Jugendämtern Feldkirch und Bludenz zusammen. Von dort wird großer Bedarf signalisiert!
Maria Feuerstein, die LeiterIn der neuen IfS-Besuchstreffs, erläutert das Konzept so: Grundsätzlich müssen beide Elterteile der Besuchsbegleitung zustimmen und eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnen. Vor dem ersten begleiteten Kontakt finden persönliche Vorgespräche beider Elternteile und des betroffenen Kindes mit der MitarbeiterIn vom IfS-Besuchstreff statt.
Die Besuchkontakte finden grundsätzlich nur unter der Voraussetzung statt, dass sie dem Wohl des Kindes dienlich sind. Diese Voraussetzung wird vom IfS-Besuchstreff eingeschätzt und laufend beobachtet., meint Maria Feuerstein.
An Samstagen von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr werden in den IfS-Besuchstreffs MitarbeiterInnen die Kontakte zwischen Kind und Elternteil begleiten. Geplant ist auch eine Unterstützung durch ehrenamtliche HelferInnen. Die Anmeldung kann unter 05552 66907 erfolgen.
Nähere Infos:
www.ifs.at oder Tel. 05552/66907 für den Bezirk Bludenz und 05522/39566 für d en Bezirk Feldkirch
Quelle: ifs
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