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Familientragödie in Götzis: Sieben Jahre Haft für 15-Jährigen

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Prozess wird fortgesetzt, zu Beginn wird nochmals auf den 15-Jährigen eingegangen.
Bluttat in Götzis
Mordprozess nach Familientragödie
Ein Mordprozess voller Rätsel

Von Christiane Eckert/VOL.AT

Bei der Fortsetzung des Verfahrens wird der Schüler weiter befragt. Er räumt ein, dass er alle Staffeln von „Dexter“ gesehen hat. Dabei handelt es sich um eine amerikanische TV-Serie. Dabei geht es um einen jungen Mann, der bei der Polizei arbeitet und in seiner Freizeit als Serienmörder Selbstjustiz übt. Im Übrigen legt Verteidigerin Astrid Nagel Urkunden vor. Es geht um den Schriftverkehr mit einem renommierten Neurologen. Er hat über die Zeitung von der Causa erfahren und sich zu Wort gemeldet. Die Umschreibung, dass der Junge einen „leeren Blick“ gehabt habe, bringt den Fachmann auf das Thema Epilepsie.

Zwei Krankheitsfälle

In der Familie des Angeklagten gibt es zwei Fälle von Epilepsie. Die Verteidigerin möchte noch einen Neurologen als Experten hinzuziehen um zu beurteilen, ob nicht diese Krankheit bei dem Jungen in der Tatnacht eine Rolle gespielt haben könnte. Der Neurologe sagt jedenfalls, dass die psychiatrischen Gutachten dieses Thema nicht ausreichend abklären würden.

Gutachterin am Wort

Wie erwartet wird die Öffentlichkeit auch bei der Erörterung des zweiten psychiatrischen Gutachtens ausgeschlossen. Bereits bei der ergänzenden Einvernahme des Jungen und dessen Mutter wurden aber Fragen von der Tiroler Kinder- und Jugendpsychiaterin Kathrin Sevecke gestellt. Erörtert wurde unter anderem das Schlafverhalten des jungen Mannes, ob er je schlafwandelte, unter krampfhaften Fieberschüben litt oder abwesend wirkte. Die Mutter hatte ja erzählt, dass der 14-Jährige damals im September 2017 ebenfalls eine Fiebererkrankung hatte und vor der Bluttat einen Aussetzer hatte, bei dem er völlig desorientiert war. „Ich möchte einfach, dass man das noch medizinisch abklärt“, wünscht sich auch die Mutter des Buben die zusätzliche Befragung eines Neurologen.

Ende des Prozesses in Sicht

Zur Zeit halten Staatsanwalt, Verteidigerin und die Anwältin der Mutter des Angeklagten ihre Schlussplädoyers. Somit ist fix, dass kein weiteres, neurologisches Gutachten eingeholt wird, um die Zurechnungsfähigkeit zu beurteilen. Der Schöffensenat sieht die Beweislage ausreichend geklärt. Somit obliegt es nun dem Senat, über Schuld und Unschuld zu befinden. Zuletzt wurden acht Zeugen gehört. „Die Fakten liegen am Tisch“, befindet Staatsanwalt Simon Steixner. „Er tat dies bei vollem Bewusstsein“, fordert der öffentliche Ankläger eine dementsprechende Bestrafung.

Verteidigerin kontert

Verteidigerin Astrid Nagel setzt sich bis zuletzt dafür ein, einen Neurologen zu befragen. „Die Psychiater können diese spezielle Frage aus dem Bereich der Neurologie nicht beurteilen“, ist die Anwältin überzeugt. Der Neurologe, der sich auf den Medienbericht hin zu Wort gemeldet hatte, ist unter anderem ein Spezialist für Epilepsie. Auch die Anwältin der Mutter des Angeklagten, Andrea Concin, betont noch einmal abschließend, dass die Tat eine völlig wesensfremdes Verhalten war. Nun ist es an den zwei Berufs- und Laienrichter, über Schuld und Unschuld zu entscheiden. Wann das Urteil fällt, ist noch offen.

Sieben Jahre Haft für 15-Jährigen

Senat sprach Jungen wegen Mordes und Mordversuches schuldig.

„Wir hatten keinen Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten“, begründet Richter Richard Gschwenter nach sieben Stunden Prozessdauer den Schuldspruch. Für den Senat steht fest, dass der Junge seinen Vater vorsätzlich tötete und seine Mutter zu töten versuchte. Das Gericht stützte sich dabei auf die zwei psychiatrischen Gutachten und maß eine Strafe von sieben Jahren aus. Als Strafrahmen standen bis zu zehn Jahren zur Debatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(Red.)

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