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Familiendrama in OÖ - Mutter will Haftentschädigung

Jene 54 Jahre alte Oberösterreicherin, die ihre drei Töchter - heute 16, 19 und 22 - jahrelang von der Außenwelt abgeschottet haben soll, will nun um Haftentschädigung kämpfen.

Die Frau – ein Verfahren gegen sie wurde kürzlich eingestellt und ein Antrag auf die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zurückgezogen – saß rund 27 Monate in Untersuchungshaft. Bei einem angenommenen Tagessatz von 100 Euro würden ihr demnach rund 81.000 Euro zustehen, berichtete die “Kärntner Tageszeitung” in ihrer Ausgabe vom Donnerstag.

“Meine Mandantin hat freilich Anspruch auf Haftentschädigung”, erklärt der Linzer Rechtsanwalt Helmut Blum, der gleichzeitig auch als Sachwalter agiert. Immerhin sehe sich die Frau für zwei Jahre und drei Monate ihrer Freiheit beraubt.

Blum kündigte an, in den nächsten 14 Tagen den Antrag auf Haftentschädigung an die Finanzprokuratur vorzulegen. Der Jurist sieht sich mit einem langwierigen Verfahren konfrontiert, ist aber bereit, bis nach Straßburg zu gehen. “Das Geld würde meiner Klientin enorm helfen, derzeit lebt sie vom Unterhalt ihres Ex-Mannes”, meinte Blum.

Die Linzerin hat laut “Kärntner Tageszeitung” derzeit keinen Kontakt zu ihren Kindern. Die älteste Tochter lebt nach wie vor in einer Therapieeinrichtung in der Nähe von Klagenfurt, die heute 19-Jährige in Oberösterreich, die Jüngste beim Vater.

Während des Gerichtsverfahrens in Klagenfurt im Vorjahr hatte sich die 54-Jährige als “nicht geisteskrank” bezeichnet, obwohl mehrere Ärzte sie für paranoid schizophren halten. Nach der Scheidung von ihrem Mann – einem oberösterreichischen Richter – Ende der 90er Jahre hatte sich die Frau mit ihren drei Töchtern in ihr Haus im Bezirk Urfahr-Umgebung zurück. Die Mädchen blieben immer öfter dem Schulunterricht fern, der Haushalt wurde zusehends als verwahrlost beschrieben, im Oktober 2005 entzog die Bezirkshauptmannschaft der Mutter die Mädchen.

Die Frau war im November des vergangenen Jahres zu einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden, im Mai hatte der Oberste Gerichtshof das Urteil aufgehoben, im Oktober wurde das Verfahren eingestellt. Der OGH hatte kritisiert, dass die älteren beiden Töchter im Klagenfurter Verfahren nie ausgesagt hatten. Verteidiger Blum sprach von “gravierenden Versäumnissen der Behörden”. Seiner Ansicht nach seien “Unterbringungsvoraussetzungen” nicht gegeben gewesen.

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