“Sobald das Gesetz endgültig verabschiedet und bekanntgemacht ist, würde die Kommission nicht zögern, von ihren Möglichkeiten als Hüterin der Verträge Gebrauch zu machen”, erklärte EU-Kommissionssprecher Christian Wigand am Mittwoch auf APA-Anfrage.Die grundsätzliche Position der EU-Kommission sei bekannt, betonte der Sprecher in Brüssel. “Eine Indexierung ist nach dem EU-Recht nicht erlaubt, das hat auch der EuGH bestätigt. Es ist eine Frage der Fairness: wenn Arbeitnehmer ihre Beiträge in das nationale Wohlfahrtssystem einzahlen, können sie auch dieselben Beihilfen erwarten”, betonte der EU-Kommissionssprecher.
Die EU-Behörde nehme zur Kenntnis, dass der österreichische Nationalrat eine gesetzliche Regelung zur Indexierung der Familienbeihilfe verabschiedet habe. Die EU-Kommission werde das Gesetz genau auf seine Vereinbarkeit mit EU-Recht hin überprüfen.
(APA)
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