Der Vater und die Mutter müssten mit jeweils einem Teil der Kinder in die Ukraine bzw. in den Kosovo, wie die “Kleine Zeitung” (Mittwoch-Ausgabe) und der ORF berichteten. Seitens der Behörden wurde auf APA-Anfrage beruhigt: Es liege zwar ein negatives Urteil des Asylgerichtshofs vor, eine sofortige Abschiebung gebe es vorerst nicht. Die Familie habe einen Antrag auf humanitäres Aufenthaltsrecht gestellt und müsse einige Unterlagen vorlegen, solange werde nichts geschehen, hieß es seitens der zuständigen Abteilung des Landes Steiermark.
Der negative Bescheid des Asylgerichtshof mit gleichzeitiger ausgesprochener Ausweisung liegt schon vor, demzufolge sei die Familie weder im Kosovo noch in der Ukraine bedroht. Als Kosovare dürfe der Vater aber nicht in die Ukraine einreisen, die Mutter wiederum habe Probleme im Kosovo: Als Ukrainerin werde ihr pauschal unterstellt, den Serben nahzustehen, weshalb es erst Erpressungen gegeben habe und dann Drohungen, so die Zeitung.
Familie hofft auf humanitäres Bleiberecht
Die Familie hofft nun auf humanitäres Aufenthaltsrecht, der Antrag wurde am Montag gestellt. Die Ausweisung würde das im Bezirk Hartberg lebende Ehepaar, das sich in Deutschland kennengelernt hatte, und ihre vier Kinder trennen: Der Vater – der laut Zeitung eine Arbeit in Aussicht hätte – müsste mit dem achtjährigen Sohn in den Kosovo, die Mutter – die Deutsch studiert hat – mit den beiden Töchtern (13 und elf Jahre) sowie dem zweijährigen Sohn in die Ukraine.
14 Tage-Frist läuft
Die Bezirkshauptmannschaft Hartberg habe nun dem Paar einen sogenannten “Verbesserungsauftrag” gegeben, so Ingrid Koiner, Leiterin der Fachabteilung 7C für Innere Angelegenheiten, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltswesen des Amtes der Landesregierung Steiermark. Die Familie hat nun 14 Tage Zeit, diverse Unterlagen vorzulegen. Dies könnte z. B. eine Bestätigung sein, dass die Kinder und die Frau durch die Drohungen traumatisiert seien. Die Unterlagen gehen dann an die Sicherheitsdirektion Steiermark (SiD), zusammen mit Stellungnahmen von Vereinen oder Organisationen wie etwa der Caritas. Dann erfolge eine Stellungnahme der SiD, die wiederum der BH Hartberg vorgelegt werde, so Koiner. Hernach folge eine endgültige Entscheidung.
Seitens der Caritas der Diözese Graz-Seckau – die das Paar und die Kinder in der Oststeiermark betreut hat – hieß es, die Einheit der Familie sei ein hohes und wichtiges Gut. Man müsse aber die Entscheidung der Behörden abwarten.
(APA)
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