Heidrun Wastl war im September 2001 unter mysteriösen Umständen verschwunden. Sie wollte an jenem Tag ihren damals sechsjährigen Sohn von der Schule abholen, kam dort aber nicht an. Ihre Leiche wurde nie gefunden. In Wiener Neustadt war Mord angeklagt. Der Geschworenensenat sprach den Angeklagten mit 4:4 Stimmen von diesem Vorwurf frei und verurteilte ihn stattdessen wegen Im-Stich-Lassens einer Verletzten.
Vom OGH wurde dieses Urteil wegen Verjährung gekippt . “Für dieses Delikt gilt ein Verjährungszeitraum von fünf Jahren”, zitierte der “Kurier” den Verteidiger des Angeklagten. Anwalt Ernst Schillhammer hatte deshalb Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt. Die Generalprokuratur teilte die Rechtsansicht des Juristen und stellte einen Antrag auf “außerordentliche Wiederaufnahme”, dem der OGH nachkam und am Donnerstag das Urteil aufhob, so die Tageszeitung. “Mein Mandant ist heilfroh, dass es so ausgegangen ist. Die Entscheidung ist völlig richtig”, reagierte Schillhammer laut “Kurier”.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.