Der Vorhabensbericht werde “in den nächsten Wochen” an die Oberstaatsanwaltschaft (OSta) gehen, erklärte Behördensprecher Erich Mayer am Donnerstag auf APA-Anfrage anlässlich eines entsprechenden “Kurier”-Berichts.”Wir stehen unmittelbar davor, das wird wirklich bald passieren”, so Mayer. Über den voraussichtlichen Inhalt des Vorhabensberichts machte er keine Angaben. Strasser wird Bestechlichkeit vorgeworfen, und zwar auf Basis eines Videos aus dem Vorjahr, aus dem hervorgehen soll, dass er zwei als Lobbyisten getarnten britischen Journalisten seine Dienste bei der Einbringung einer Gesetzesänderung anbietet. Auch die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF ist in der Causa aktiv.
Strasser stolpert über “Lobbyisten-Affäre” – Rücktritt
Strasser trat im Zuge der Affäre zurück, hat die Anschuldigungen aber stets zurückgewiesen: Er habe gewusst, dass die Lobbyisten nicht echt seien und versucht, die Hintermänner auszuforschen. Sein Anwalt Thomas Kralik war am Donnerstag nicht erreichbar.
Einen Vorhabensbericht müssen die Staatsanwaltschaften in Fällen von öffentlichem Interesse oder in Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung, die noch nicht hinreichend geklärt sind, erstellen. Jedenfalls muss berichtet werden, wenn Ermittlungen gegen ein Mitglied des Nationalrates, des Bundesrates oder eines Landtages geführt werden, allerdings nur dann, wenn ein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit nicht auszuschließen ist. Die Berichte, in denen die Staatsanwaltschaft ihre Absicht über die weitere Vorgehensweise darlegt, gehen zunächst an die Oberstaatsanwaltschaft. Diese prüft, ob sie die rechtlichen Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft teilt. Wenn nicht, kann sie der Staatsanwaltschaft etwa weitere Aufträge erteilen oder eine eingehendere Berichterstattung verlangen.
Bis zu zehn Jahre Haft drohen
Wenn die Oberstaatsanwaltschaft in ihrer Ergebnisprüfung zur gleichen Ansicht wie die Staatsanwaltschaft gelangt, dann wandert der gesamte Akt ins Justizministerium weiter, das Aufsichts- und Weisungsbefugnisse hat. Das letzte Wort hat somit das Justizressort – es kann einerseits selbst weitere Aufträge erteilen und auch zu einer anderen rechtlichen Beurteilung gelangen – sprich, im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft eine Anklage verlangen oder umgekehrt. Erteilt das Ministerium eine entsprechende Weisung, muss diese ausdrücklich gekennzeichnet werden, sie ist zu begründen und schriftlich auszufertigen, sie muss dem Akt beigegeben werden und es muss darüber dem Parlament berichtet werden. Nach Angaben der OÖ-Nachrichten rechnet das Justizministerium mit einer Anklage. In diesem Fall drohen Strasser bis zu zehn Jahre Haft.
Zumindest einen Einblick in die Position des Ministerium hatte der dortige Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek bereits Anfang Mai erlaubt. Über das zu erwartende Ergebnis der Ermittlungen wollte er sich zwar grundsätzlich nicht äußern. Auf die Frage, ob mit einer Einstellung des Falls zu rechnen sei, meinte er in einem Interview, er “würde diese Variante eher anzweifeln”.
(APA; Redaktion)
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